Bürgergeld: 500 Euro extra - Wie Verbraucher an die Heizkosten-Hilfe kommen
Die hohen Heizkosten können für manche Haushalte zur finanziellen Herausforderung werden. Doch 2023 bietet das Jobcenter Hilfe in Form des Bürgergelds an.
München – Die stark gestiegenen Energiekosten sind für viele Haushalte eine große Belastung. Bisher kamen besonders die Heizkosten noch nicht bei den meisten Verbrauchern an. Die böse Überraschung folgt dann erst, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert. Vielen, die ihre Vorauszahlung nicht angepasst haben, könnte demnach dann eine satte Nachzahlung drohen. Das Problem: Die Inflation hat in vielen Haushalten die finanziellen Rücklagen aufgefressen.
Bürgergeld: 500 Euro Hilfe bei hohen Energiepreisen
Doch es gibt Hilfe. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Dezember 2022 auf ihrer Website mitteilte, können Betroffene finanzielle Unterstützung beim Jobcenter erhalten. Konkret können Verbraucher einen Monat lang das Bürgergeld in Höhe von 502 Euro erhalten, sofern sie ihren Lebensunterhalt aufgrund der hohen Heizkosten nicht mehr sichern können. „Das kann der Fall sein, wenn in diesem Monat Heizkosten nachgezahlt oder Brennstoffvorräte nachgekauft werden müssen“, heißt es auf der Website der BA.
Diese Form der Unterstützung gibt es seit dem 1. Januar 2023 – zu diesem Termin wurde auch Hartz IV vom neuen Bürgergeld abgelöst. Die Regelung ist jedoch bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Bürgergeld: Heizkosten-Hilfe-Antrag – wer das Geld erhält
Aber wie kommt man an das Extra-Geld? Dazu ist ein Antrag beim Jobcenter nötig. Dieser muss jedoch nicht ausgerechnet in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen fällig wurden. Der Antrag kann auch noch bis zu drei Monate rückwirkend gestellt werden. Wer also beispielsweise im Januar 2023 eine hohe Nachzahlung leisten musste, kann die Hilfe noch bis April 2023 beantragen.
Wichtig: Nicht jeder kann das Geld beantragen. Laut BA müssen dennoch die „grundlegenden Voraussetzungen der Grundsicherung“ erfüllt sein. Diese wären:
- Vermögen von maximal 15.000 Euro pro Person im Haushalt
- Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland
- Mindestens 15 Jahre alt und kein Anspruch auf Rente
- Grundsätzlich erwerbsfähig (in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten)
- Einkommen reicht nicht aus, um die Rechnung zu bezahlen