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Bürgergeld Regelsatz: Alle Infos zu Regelbedarf, Vermögen und Einkommen bei Arbeitslosigkeit

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Das Bürgergeld hat 2023 Hartz IV abgelöst. Wie hoch ist der neue Regelsatz? Was ist mit dem Vermögen? Alle Infos zum Arbeitslosengeld gibt es hier.

Berlin – Das deutsche Sozialsystem soll allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Das ist zumindest das Ziel – dass das nicht immer auch so gut funktioniert, ist hinlänglich bekannt. Mit einer umfangreichen Sozialreform sollten ab 2023 viele Probleme mit dem alten System aus dem Weg geräumt werden. Das Arbeitslosengeld II, genannt Hartz IV, wurde damit abgeschafft. Das neue Bürgergeld bietet einen höheren Regelsatz, wird mehr Menschen angeboten und soll mehr Fokus auf Fort- und Weiterbildung setzen.

Einführung1. Januar 2023
Regelsatz für Alleinstehende502 Euro
Wohnkosten (Miete, Nebenkosten, etc.)werden 12 Monate komplett übernommen
Vermögen12 Monate bis 40.000 Euro für Alleinstehende unberücksichtigt
Schonvermögen15.000 Euro

Bürgergeld: Die Höhe der Regelbedarfe ab 1. Januar 2023 in der Übersicht

Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit galten sofort die neuen Regelsätze, die höher sind, als der Hartz IV Satz zuvor war. Andere Bestandteile des neuen Gesetzes treten erst am 1. Juli 2023 in Kraft, da die Jobcenter mehr Zeit brauchen, um sie bundesweit zu implementieren. Dazu gehören zum Beispiel die neuen Freibeträge für das Einkommen. Wie hoch der Bürgergeld-Regelsatz ist, erfahren Sie in dieser Liste:

Zusätzliche Unterstützung: Mehrbedarf für Schwangere

Die oben aufgelisteten Bürgergeld-Sätze gelten regulär, es gibt aber selbstverständlich auch Situationen und Bereiche, in denen der Staat noch mehr unterstützen muss. Das ist bei Schwangeren der Fall, die während der Schwangerschaft höhere Ausgaben haben werden. Aber auch Menschen mit Behinderungen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, können mehr Geld als den Regelbedarf erhalten.

Bürgergeld gibt es jetzt auch online: Ein Schritt in die digitale Zukunft
Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 Hartz IV. (Symbolbild) © IMAGO/U. J. Alexander

Schwangere, die Anspruch auf Bürgergeld haben, erhalten ab der 12. Schwangerschaftswoche 17 Prozent Mehrbedarf für die zusätzlichen Bedürfnisse, die sie in der Schwangerschaft haben. Für Alleinstehende heißt das, dass sie in der Schwangerschaft statt 502 Euro jetzt 587,34 Euro bekommen. Auch auf den Regelbedarf für den Partner oder für andere im Haushalt lebende Kinder werden 17 Prozent draufgeschlagen. Der Schwangerschafts-Mehrbedarf endet mit dem Geburtstermin.

Alleinerziehende und Behinderte erhalten mehr Bürgergeld

Behinderte erhalten 35 Prozent des Regelbedarfs laut Bürgergeld-Gesetz. Voraussetzung ist lediglich, dass sie generell in der Lage sind, ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten - also erwerbsfähig sind. Ist das nicht der Fall, greift die Grundsicherung. Alleinstehende Behinderte erhalten also anstatt 502 Euro damit 677,70 Euro Bürgergeld. Auch auf den Regelbedarf für den Partner oder für im Haushalt lebende Erwachsene werden 35 Prozent draufgeschlagen.

Alleinerziehende erhalten ebenfalls mehr Geld, wenn sie alleine für die Erziehung und Pflege eines minderjährigen Kindes verantwortlich sind. Der Mehrbedarf kann zwischen 12 und 60 Prozent betragen, es ist also sehr situationsabhängig. Maßgeblich entscheidend für die Höhe des Mehrbedarfs ist die Anzahl der minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben.

1 Kind (bis 7 Jahre)36 % Mehrbedarf = +180,72 Euro
1 Kind (über 7 Jahre)12 % Mehrbedarf = +60,24 Euro
2 Kinder (unter 16)36 % Mehrbedarf = +180,72 Euro
2 Kinder (über 16)24 % Mehrbedarf = +129,48 Euro
3 Kinder36 % Mehrbedarf = +180,72 Euro
4 Kinder48 % Mehrbedarf = +240,96 Euro
5 Kinder60 % Mehrbedarf = +301,20 Euro

Neben dem Bürgergeld erhalten Eltern weitere Unterstützung wie Elterngeld und, sobald sie beschlossen ist, die Kindergrundsicherung.

Vermögen und Einkommen beim neuen Bürgergeld

Eine große Veränderung, die mit dem Bürgergeld eingeführt wurde, betrifft das Thema Vermögen. Mit der Reform wurde eine Karenzzeit von 12 Monaten eingeführt. Das bedeutet, dass in den ersten 12 Monaten, in denen eine Person Bürgergeld bezieht, das Vermögen grundsätzlich nicht berücksichtigt wird - es sei denn, es übersteigt die Grenze von 40.000 Euro. Die ersten 15.000 Euro werden dabei ignoriert, sie gelten als Schonvermögen, das ausgeklammert wird. Wer also weniger als 55.000 Euro auf dem Konto liegen hat, kann ohne Probleme für zunächst 12 Monate Bürgergeld beziehen. Ab dem zweiten Jahr müssen Bürgergeldbezieher dieses Vermögen nutzen, um ihren Lebensunterhalt zu stemmen.

Wer ein Gehalt bekommt, dieser aber nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu stemmen, der hat Anspruch auf Bürgergeld, allerdings nicht in voller Höhe. Einkommen und Bürgergeld werden miteinander verrechnet.

Hinzu kommen dann noch die Wohnkosten, die im ersten Jahr genauso wie das Vermögen nicht berücksichtigt werden. Bezieher können also zunächst ohne Sorge in ihren Wohnungen bleiben. Das war bei Hartz IV nicht der Fall: Die Wohnung musste eine angemessene Größe haben, damit der Staat die Kosten dafür getragen hat. Beim Bürgergeld wird erst nach 12 Monaten geprüft, ob der Bezieher doch umziehen muss. Neben den Mietkosten werden auch die meisten üblichen Nebenkosten wie Heiz- und Betriebskosten übernommen. Das betrifft auch mögliche Nachzahlungen.

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