Barnim IX.

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. September 2010 um 10:18 Uhr durch XHBNx (Diskussion | Beiträge) (→‎Leben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Barnim IX. von Pommern-Stettin

Barnim IX. (* 2. Dezember 1501; † 2. November 1573 in Stettin; nach anderer Zählung Barnim XI.) war Herzog von Pommern-Stettin.

Leben

Geboren als Sohn Bogislaw X. und seiner zweiten Frau Anna, einer Tochter des polnischen Königs Kasimir IV., studierte er in Wittenberg und übernahm nach dem Tod seines Vaters, gemeinsam mit seinem Bruder Georg die Regierung im Herzogtum Pommern. Durch Ansprüche Brandenburgs an Pommern, erhielten die beiden erst auf dem Reichstag zu Augsburg am 26. Juni 1530 das Reichslehen. Um sich den Ansprüchen der Brandenburger erwehren zu können heiratete Barnim am 2. Februar 1525 mit Anna von Braunschweig-Lüneburg (1502–1568), Tochter von Heinrich I. und schloss ein Schutzbündnis mit dem Haus der Welfen. Die Brüder entzweiten sich nach und nach voneinander. Als Philipp I., der Sohn Georgs, an die Stelle seines Vaters trat, wurde eine Teilung des Pommerischen Landes in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin am 21. Oktober 1532 beschlossen und zunächst auf acht Jahre festgelegt. Dabei erhielt Barnim Pommern-Stettin. Das Bistum Cammin teilten sich die Herzöge.

1534 beschloss man, den Forderungen der Untertanen nachzugeben und eine Verbesserung der Kirchlichen Verhältnisse durchzuführen. Dazu berief man den Landtag zu Treptow a. R. ein und lud Johannes Bugenhagen als Wittenberger Vertreter der protestantischen Partei dazu ein, eine Kirchenordnung für Pommern zu erarbeiten. Die dabei anfallenden Kloster und Kirchengüter wurden von den Herzögen geteilt und es entstand das herzogliche Pädagogium in Stettin 1543.

Da eine Annäherung zur evangelischen Seite vollzogen war, traten die Herzöge dem Schmalkaldischen Bund im April 1536 bei. Nach achtjährigem Bestand der Teilung wurde diese gefestigt. Als der Schmalkaldische Krieg ausbrach, den die Vertreter des Schmalkaldischen Bundes gegen den Kaiser Karl V. verloren, waren sie in einer unangenehmen Lage, da sie ja Gegner des Kaisers waren. Sanktionen konnten sie aber gegen Zahlung einer Geldbuße verhindern. Nach dem Tod von Philipp führte Barnim bis zur Volljährigkeit dessen Sohnes die Amtsgeschäfte in Pommern-Wolgast weiter. Da er ohne männliche Nachkommenschaft war, übertrug er im Erbvertrag von Jasenitz am 3. Februar 1569 Johann Friedrich den Regierungssitz in Stettin und Ernst Ludwig den Regierungssitz Wolgast, wobei dem minderjährigen Neffen Kasimir eine Anwartschaft auf dem Bischofsstuhl in Cammin eingeräumt wurde, den man bereits an die Herzogsfamilie gebunden hatte.

Kinder

Vorfahren

 
 
 
 
 
Wartislaw IX. von Pommern-Wolgast (1400–1457)
 
 
 
 
Erich II. von Pommern (1425–1474)
 
 
 
 
 
Sophia von Sachsen-Lauenburg
 
 
 
Bogislaw X. von Pommern (1454-1523)
 
 
 
 
 
 
Bogislaw IX. von Pommern-Stolp (1407–1446)
 
 
 
Sophia von Pommern-Stolp
 
 
 
 
 
Maria von Masowien
 
 
 
Barnim IX. von Pommern (1501–1573)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Władysław II. Jagiełło (1348–1434)
 
 
 
Kasimir IV. Jagiełło (1427–1492)
 
 
 
 
 
Sophie Holszańska (1405–1461)
 
 
 
Anna Jagiellonica (1476–1503)
 
 
 
 
 
 
 
 
Albrecht II. von Habsburg (1397–1439)
 
 
 
Elisabeth von Habsburg (1437–1505)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Elisabeth von Luxemburg (1409–1442)
 
 

Siehe auch

Literatur