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Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch: Verjährung und Verfall des Urlaubs

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich fünf bis sechs Wochen bezahlten Urlaubsanspruch pro Jahr. Trotz dieser Regelung kann es vorkommen, dass aus betrieblichen Gründen oder aufgrund persönlicher Umstände der Urlaub nicht vollständig genutzt wird.

Inhaltsverzeichnis

Was geschieht jedoch mit nicht konsumierten Urlaub?

Die Ultimum Steuerberater und die Experten von Dein Steuerportal, bieten Ihnen hierzu eine umfassende Beratung. Die wesentliche Regelung zum Urlaubsanspruch ist, dass dieser generell zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitsjahres, in dem der Urlaub erworben wurde, verjährt. 

Es ist dabei wichtig zu wissen, dass bei der Inanspruchnahme von Urlaubstagen stets die ältesten verbleibenden Tage zuerst verbraucht werden.

 

Urlaubsanspruch Verjährung

Tipp: Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für transparente Arbeitsbedingungen gab es signifikante Änderungen dar, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft im Arbeitsrecht. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu. 

Rechtliche Neuerungen: Urlaubsanspruch und Verjährung

Im Juni 2023 hat der Oberste Gerichtshof Österreichs wichtige Entscheidungen zur Verjährung des Urlaubsanspruchs getroffen, die auf den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs basieren. Diese umfassen:

 

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten ausdrücklich – idealerweise schriftlich – darauf hinzuweisen, ihren bald verfallenden Urlaub zu nehmen.
  • Neben der Aufforderung muss auch auf die mögliche Verjährung des Urlaubsanspruchs hingewiesen werden.
  • Allein die in § 4 Abs. 5 des Urlaubsgesetzes festgelegte Verjährungsfrist entspricht nicht den EU-Richtlinien. Zusätzlich ist es erforderlich, dass der Dienstgeber aktiv auf den Verbrauch des Urlaubs und die drohende Verjährung hinweist.

Tipp:

Napetschnig & Partner steht für maßgeschneiderte Lösungen in Steuerberatung, Bilanzbuchhaltung und Lohnverrechnung, vereint mit dem Streben nach Innovation und Aktualität. Unser Ansatz nutzt die Chancen der Digitalisierung, um optimale Ergebnisse für unsere Klienten zu erzielen. Wir bieten nicht nur Fachwissen auf dem neuesten Stand, sondern auch individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Sie mit fortschrittlichen und effizienten Lösungen unterstützen können.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Urlaubsverjährung oder -verfall?

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema oder generell zum Arbeits- oder Steuerrecht haben, helfen Ihnen die Ultimum Steuerberater gerne weiter. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

Quellen

Geisler Markus web 2 2 1 Ultimum Steuerblog

StB. Mag. Markus Geisler, MBA, MSc

Die Ultimum Steuerberater und die Experten von Dein Steuerportal, bieten Ihnen hierzu eine umfassende Beratung. Die wesentliche Regelung zum Urlaubsanspruch ist, dass dieser generell zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitsjahres, in dem der Urlaub erworben wurde, verjährt. Es ist dabei wichtig zu wissen, dass bei der Inanspruchnahme von Urlaubstagen stets die ältesten verbleibenden Tage zuerst verbraucht werden.

Tipp: Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie für transparente Arbeitsbedingungen gab es signifikante Änderungen dar, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft im Arbeitsrecht. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu. 

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

Bilder: alle verwendeten Bilder sind frei lizenziert

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