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Handwerkerbonus 2024

Handwerkerbonus 2024

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Die wichtigsten Infos zum Handwerkerbonus 2024

Der Handwerkerbonus 2024 – ein attraktives Förderprogramm für Ihre Immobilie steht bereit: Im Rahmen des Wohn- und Baupakets der österreichischen Bundesregierung, können Hausbesitzer und Mieter nun von einer hervorragenden Möglichkeit profitieren, um die Qualität ihrer Wohnräume zu steigern. Dieses Programm fördert Renovierungs- und Instandhaltungsprojekte und bietet zudem steuerliche Anreize. Für umfassende Beratung und detaillierte Informationen stehen Ihnen die Ultimum Steuerberater zur Verfügung. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Zuhause aufzuwerten und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu genießen.

Inhaltsverzeichnis

Der Handwerkerbonus 2024 - Das Wichtigste auf einen Blick

  • Förderprogramm: Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der österreichischen Bundesregierung, das darauf abzielt, die Qualität von Wohnräumen durch finanzielle Anreize für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten zu verbessern.
  • Förderberechtigte: Der Bonus steht sowohl Eigentümern als auch Mietern zur Verfügung. Förderwerber können jedoch nur Privatpersonen sein, die einen Wohnsitz in Österreich haben. Gefördert werden diverse Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten, Fliesenlegen, Kücheneinbau und Sanitärinstallationen.
  • Förderbetrag: Für das Jahr 2024 beträgt der Förderbetrag mindestens EUR 50 pro Rechnung und maximal EUR 2.000 pro Person und Wohneinheit. Im Jahr 2025 reduziert sich der maximale Förderbetrag auf EUR 1.500.
  • Antragsstellung: Die Beantragung des Handwerkerbonus erfolgt ab dem 15.07.2024 online über die handwerkerbonus.gv.at. Erforderlich für die Anmeldung sind die ID Austria oder ein gültiger Lichtbildausweis.
Handwerkerbonus 2024 Wirtschaft

Einführung in den Handwerkerbonus 2024

Der Handwerkerbonus 2024 wurde konzipiert, um die Bau- und Handwerksbranchen zu stärken. Er bietet privaten Eigentümern finanzielle Anreize für Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in ihren Wohnungen und Häusern. Förderwerber können jedoch nur Privatpersonen sein, die einen Wohnsitz in Österreich haben. Ab dem 15.07.2024 haben Sie die Möglichkeit, diesen Bonus für Arbeiten zu beantragen, die seit dem 1. März 2024 ausgeführt wurden. Diese staatliche Unterstützung ermöglicht es Ihnen, 20% der Arbeitskosten bis zu einem Maximalbetrag von EUR 2.000 zurückerstattet zu bekommen. Nutzen Sie diesen finanziellen Vorteil, um Ihre Immobilie aufzuwerten und gleichzeitig die lokale Wirtschaft zu unterstützen.

Förderfähige Leistungen des Handwerkerbonus 2024

Der Handwerkerbonus umfasst ein weites Spektrum an Handwerkerleistungen in Ihrer privaten Wohnstätte. Zu den förderfähigen Services zählen unter anderem Maler- und Fliesenarbeiten, der Einbau von Küchen, sowie Sanitärinstallationen. Diese Förderung steht sowohl Eigentümern als auch Mietern zur Verfügung und erstreckt sich ebenfalls auf Baumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum.

Für das Jahr 2024 liegt der Förderbetrag pro Rechnung bei mindestens EUR 50 und kann bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2.000 pro Person und Wohneinheit reichen. Für das Jahr 2025 beträgt der maximale Förderbetrag EUR 1.500 pro Person und Wohneinheit.

Daher ist es empfehlenswert, alle relevanten Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können!

"Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum bei. Der Bonus wird nicht nur Handwerksbetriebe unterstützen, sondern selbstverständlich auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur zu stützen. Um sicherzustellen, dass keine Investitionen zurückgehalten werden, wird der Bonus rückwirkend auf alle Leistungen ab dem 1. März 2024 zur Verfügung stehen. Ab 15.07.2024 kann man den Handwerkerbonus bei der Bundesbuchhaltungsagentur beantragen.“

So beantragen Sie den Handwerkerbonus 2024

Den Antrag für den Handwerkerbonus können Sie bequem und digital über die offizielle Website handwerkerbonus.gv.at stellen. Die Durchführung der Antragsabwicklung obliegt der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wohnen durchgeführt.

Zur Registrierung benötigen Sie entweder Ihre ID Austria oder einen gültigen Lichtbildausweis, den Sie hochladen müssen. Zudem besteht die Möglichkeit, Anträge stellvertretend für andere Personen einzureichen. Dieser Service erleichtert es allen Beteiligten, von der Förderung Gebrauch zu machen.

Haben Sie noch Fragen zum Handwerkerbonus 2024?

Dann ist die Napetschnig & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH der richtige Ansprechpartner für Sie. Napetschnig & Partner steht für maßgeschneiderte Lösungen in Steuerberatung, Bilanzbuchhaltung und Lohnverrechnung, vereint mit dem Streben nach Innovation und Aktualität. Unser Ansatz nutzt die Chancen der Digitalisierung, um optimale Ergebnisse für unsere Klienten zu erzielen. Wir bieten nicht nur Fachwissen auf dem neuesten Stand, sondern auch individuelle Beratung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Sie mit fortschrittlichen und effizienten Lösungen unterstützen können.

Napetschnig

FAQ - Handwerkerbonus 2024

Der Handwerkerbonus 2024 ist ein Teil des Wohn- und Baupakets der österreichischen Bundesregierung. Er zielt darauf ab, die Qualität von Wohnräumen zu verbessern, indem finanzielle Anreize für Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten geboten werden.

Sowohl Eigentümer als auch Mieter können diesen Bonus für qualifizierte Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten, Fliesenlegen, Kücheneinbau und Sanitärinstallationen beantragen.

Für das Jahr 2024 beträgt der Förderbetrag mindestens EUR 50 pro Rechnung und maximal EUR 2.000 pro Person und Wohneinheit. Im Jahr 2025 reduziert sich der maximale Förderbetrag auf EUR 1.500.

Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at ab dem 15.07.2024. Für die Registrierung ist die ID Austria oder ein gültiger Lichtbildausweis notwendig.

 

Der Bonus deckt eine breite Palette von Handwerksleistungen ab, die im eigenen Zuhause durchgeführt werden, einschließlich Renovierungen und Schaffung von Wohnraum.

Quellen

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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