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Steuertarif 2024
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Abschaffung der kalten Progression – Steuertarif 2024

Im Jahr 2022 wurde die seit vielen Jahren geforderte Abschaffung der kalten Progression weitgehend Wirklichkeit. Daher erfolgt im Zuge der Einkommensbesteuerung eine jährliche Anpassung der Steuertarife und der Steuerabsetzbeträge an den Geldwert.

Für die Beseitigung der kalten Progression sieht das Teuerungs-Entlastungspaket II eine zweigeteilte Lösung vor. Es erfolgt eine automatische Inflationsanpassung der Grenzbeträge und Absetzbeträge im Ausmaß von zwei Dritteln der durchschnittlichen Inflationsrate. Das verbleibende Drittel soll jedes Jahr durch Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeglichen werden, wobei dies heuer durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 erfolgt.

In diesem Beitrag erklären wir einleitend, worum es sich bei der kalten Progression genau handelt. Anschließend sehen Sie nicht nur den jeweiligen Steuertarif 2024, sondern auch eine Übersicht über die Entwicklung der Grenzwerte der letzten drei Jahre.

Inhaltsverzeichnis

Kalte Progression - Definition

Kalte Progression beschreibt den Effekt einer schleichenden Steuererhöhung, der entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen zwar die Inflation ausgleichen, aber die Grenzbeträge der einzelnen Einkommensteuertarifstufen nicht angehoben werden.

Dem Zusammenspiel aus Gehaltsanpassung, progressiven Steuertarif und den fixen Tarifstufen ist es geschuldet, dass die Gehälter zwar steigen, aufgrund dieser Angleichung aber eine höhere Steuerklasse zur Anwendung kommt. Einfach gesagt: je mehr Gehalt man bekommt, desto höher ist der Steuersatz.

Im schlimmsten Fall bleibt trotz – oder gerade wegen – einer Erhöhung des Bruttoeinkommens weniger Netto im Geldbörserl. Dieser Effekt wurde jedoch in der Einkommensteuer weitgehend abgeschafft.

Steuertarif 2024 kalte Progression

Steuertarif 2024

Steuersätze im Jahr

0% bis

20% bis

30% bis

40% bis

48% bis

50% über

Körperschaftsteuer (fixer %-Satz)

bis 2022

11.000

18.000

31.000

60.000

90.000

90.000

25%

2023

11.693

19.134

32.075

62.080

93.120

93.120

24%

2024

12.816

20.818

34.513

66.612

99.266

99.266

23%

Wichtige Steuerabsetzbeträge – Übersicht

Absetzbeträge

AVAB/AEAB (1 Kind) pa

UAB pm für 1 Kind *

VAB pa (für aktive Dienstnehmer)

PAB pa (für Pensionisten)

bis 2022

494

29,20

400

828

2023

520

31

421

868

2024

572

35

463

954

*) für jedes weitere Kind gelten andere Beträge

AVAB = Alleinverdienerabsetzbetrag
AEAB = Alleinerzieherabsetzbetrag
UAB = Unterhaltsabsetzbetrag
VAB = Verkehrsabsetzbetrag
PAB = Pensionistenabsetzbetrag

Steuertarif 2024 - noch Fragen?

Sollten Sie zu diesem Beitrag noch offene Fragen haben bzw weitere Steuertipps benötigen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

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