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Steuertipps

Amazon und Co: Steuertipps für den Onlinehandel

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Amazon-Handel im Aufwind: Essenzielle Tipps zu Steuer, Unternehmen und Recht

Der Handel mit eigenen Produkten über die Plattform Amazon erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da er eine breite Reichweite und einen einfachen Marktzugang bietet. Viele Unternehmer sehen in diesem Vertriebskanal eine attraktive Möglichkeit, ihre Produkte einem globalen Publikum zugänglich zu machen. Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, die steuerlichen, unternehmens- und firmenrechtlichen Aspekte vor Beginn dieser Tätigkeit sorgfältig zu berücksichtigen. Wir erkennen die Wichtigkeit dieser rechtlichen Schritte und möchten in diesem Beitrag einige wertvolle Infos und Steuertipps bieten, um angehende Amazon-Händler bei der Einhaltung der erforderlichen Vorschriften zu unterstützen.

Tipp: Für Betreiber von Amazon Shops gibt es hier eine Anleitung, die bei der Einrichtung des Seller Centrals hilft und alle wichtigen Themen bis zum erfolgreichen Launch der ersten Produkte beinhaltet.

Inhaltsverzeichnis

Häufige Fragen und Steuertipps im Zusammenhang mit dem Amazon-Online-Handel

Online-Versandhandel ist aus unserer digitalisierten Welt kaum mehr wegzudenken und gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Für Unternehmer ist der Einsatz von Onlineshops nicht nur ein notwendiger Schritt, um sich dem modernen Kaufverhalten anzupassen, sondern bedeutet zumeist auch eine enorme Vergrößerung des Absatzmarktes. So wird es durch ein paar Klicks auch kleineren Unternehmern ermöglicht, ihre Waren über die österreichischen Grenzen hinaus zu verkaufen und so ihre Umsätze zu steigern.

Steuertipps Amazon-Online-Handel

Daher möchten wir nachfolgend einige wichtige Infos, Steuertipps und häufig gestellte Fragen anführen:

  • Gibt es besondere Betriebsausgaben, die ich als Amazon-Händler geltend machen kann?

Bei Betriebsausgaben handelt es sich um solche Aufwendungen, welche durch den Betrieb veranlasst werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, sofern zwischen der Ausgabe und dem Unternehmensbetrieb ein objektiver Zusammenhang besteht und diese subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen. Auf Verlangen sind diese dem Finanzamt nachzuweisen. Dies erfolgt durch schriftliche Belege wie Rechnungen, Zahlungsbelege usw. Daraus folgt, dass auch als Amazon-Händler diverse Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, sofern diese für den Betrieb notwendig sind. Darunter fallen bspw:

    • Bürokosten (zB Miete, Büroausstattung)
    • Arbeitsmittel: Anschaffungskosten für Laptop, Schreibtisch, Drucker…
    • Internet- und Telefonkosten
    • Steuerberatungskosten
    • Aus- und Fortbildungskosten wie etwa Kosten für Coachings
    • Lizenzkosten
    • Amazon-Gebühren wie bspw Servicekosten oder Werbegebühren
    • PKW
    • Pflichtversicherungsbeiträge
    • Zollgebühren

 

Tipp: Wer Produkte über Amazon FBA verkauft, erfährt hier was hinter dem Fulfillment by Amazon steckt.

  • Gibt es besondere Versandhandelsregeln, welche ich beim grenzüberschreitenden Versand beachten muss?

Vor der Einführung des EU-OSS am 01.07.2021 mussten sich Onlinehändler im Zuge von grenzüberschreitenden Lieferungen an Endverbraucher im jeweiligen Bestimmungsland steuerlich registrieren lassen.

Lieferte ein Unternehmer beispielsweise an Konsumenten in Deutschland, Italien und Frankreich, musste er sich in jedem dieser Mitgliedsstaaten registrieren und die Umsatzsteuer abführen. Dieser bürokratische und aufwendige Vorgang wurde durch das EU-One-Stop-Shop-System beseitigt. Näheres zum EU-OSS, wie Sie sich dazu anmelden und welche Besonderheiten und Ausnahmen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

  • Muss ich für meinen Amazon-Online-Handel ein Gewerbe anmelden?

Ja, auch für den Online-Handel auf Amazon (Internet und Versandhandel) ist es erforderlich, ein Gewerbe anzumelden.

Die Gewerbeanmeldung hat bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Stadtmagistrat zu erfolgen. In Wien ist das Magistratische Bezirksamt des jeweiligen Gewerbestandortes zuständig. Hier hilft die Wirtschaftskammer im Rahmen des Gründerservice weiter. Es besteht die Möglichkeit die Gewerbeanmeldung in der Regional- oder Bezirksstelle der Wirtschaftskammer zu erledigen oder auch auf elektronischem Wege.

Steuertipps Gewerbe
  • Welche sonstigen behördlichen Meldungen muss ich für meinen Amazon-Handel machen?
    • Binnen eines Monats ab Gründung muss eine Meldung beim Finanzamt erfolgen. Im Zuge dieser Meldung erhalten Sie dann Ihre Steuer- und UID-Nummer zugeteilt. Die Formulare zur Betriebsanmeldung finden Sie auf der Website des BMF.
    • Selbstständige unterliegen in Österreich dem System der Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass auch für Unternehmer der Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zwingend vorgeschrieben ist. Dies erfolgt bei der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS).

Noch Fragen?

Sie benötigen weitere Steuertipps, Unterstützung oder haben Fragen zu diesem Thema? Kein Problem. Auf dem Steuerberater-Netzwerk Dein Steuerportal helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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