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Volkszählung

Die Ergebnisse einer Volkszählung präsentieren ein zahlenmäßiges Abbild der Struktur der Bevölkerung, der Haushalte und der Familien in Österreich. Da diese nicht nur für das gesamte Bundesgebiet ermittelt werden, sondern auch für Gemeinden und noch kleinere Gebiete, bilden die Zählungsergebnisse die Grundlage für zahlreiche Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung, für wirtschaftliche Entscheidungen und für die Aufgaben der Wissenschaft. Sie bieten aber auch den Bürgern und Bürgerinnen Material sowohl für eigene Entscheidungen als auch zu einer Erfolgskontrolle der politischen Maßnahmen. Die Zahlen tragen zur gerechten Aufteilung der Steuermittel auf Bundesländer und Gemeinden bei und dienen der Zuordnung der Nationalratsmandate auf die Wahlkreise. Sie spiegeln den Bedarf an Verkehrseinrichtungen für Pendler und Pendlerinnen wider, ermöglichen eine vernünftige Steuerung von Betriebsansiedlungen, realitätsbezogene Flächenwidmungspläne und Raumordnungsmaßnahmen sowie die Vorausberechnung der künftigen Bevölkerungszahl und -struktur von Österreich.

Registerzählungen

Das Registerzählungsgesetz BGBl. I Nr. 33/2006 vom 16. März 2006 stellt eine Zäsur in der Geschichte der Volkszählungen in Österreich dar. Erstmalig werden die Informationen nicht von den Bürgern und Bürgerinnen eingeholt, sondern den vorliegenden Verwaltungsregistern entnommen. Die erste registergestützte Volkszählung (Registerzählung) ist für das Jahr 2011 mit Stichtag 31.10. vorgesehen. Als Vorbereitung dazu fand eine Probezählung mit Stichtag 31.10.2006 statt.

Das Zentrale Melderegister bildet das Rückgrat der Registerzählung. Die anderen Basisregister sind das Gebäude- und Wohnungsregister, das Unternehmensregister und das Bildungsstandregister der Bundesanstalt "Statistik Österreich" sowie das Register des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, die Daten der Schul- und Hochschulstatistik, die Daten des Arbeitsmarktservice und die Stammdaten der Abgabenbehörden des Bundes (nur die Basisdaten zur Person, nicht die Einkommensdaten).

Es werden – von Hilfsmerkmalen abgesehen – im Wesentlichen nur die bisher bei Volkszählungen erhobenen Daten in die Registerzählung Aufnahme finden. Einige Merkmale wie z. B. der Beruf sowie das Verkehrsmittel und Wegzeit für das tägliche Berufs- und Schulpendeln können nicht erhoben werden, da sie in keinem Register vorkommen.

Die Probezählung 2006 war eine Vollerhebung und diente der Evaluierung der für die Registerzählung 2011 vorgesehenen Datenquellen und Verfahren. Für die Probezählung 2006 war eine begleitende Stichprobenerhebung vorgesehen, die der Überprüfung der Qualität der Probezählung 2006 diente. Die Ergebnisse der Probezählung 2006 sind aber nicht wie die einer "echten" Registerzählung vom Bundesminister für Inneres im Bundesgesetzblatt kundzumachen, da sie auf Grund der bei Kundmachung des Registerzählungsgesetzes geltenden Rechtslage keinen Einfluss auf den Finanzausgleich und die Mandatsverteilung ausüben sollten.

Hinsichtlich der Mandatsverteilung hat sich daran bislang nichts geändert, sehr wohl aber bezüglich des Finanzausgleichs. Durch das am 28. Dezember 2007 veröffentlichte Finanzausgleichsgesetz 2008 wird bestimmt, dass ab dem Finanzjahr 2009 die Bundesanstalt Statistik Österreich nach § 9 Abs. 9 die Bevölkerungszahl (Volkszahl) für den Finanzausgleich jährlich für den 31.10. zu ermitteln hat. Diese Bevölkerungszahl ist das Ergebnis der „Mini“-Registerzählung mit Stichtag 31.10.2008.

Weitere Informationen zur Registerzählung, „Mini“-Registerzählung und Probezählung.

130 Jahre „traditionelle“ Volkszählungen in Österreich

Im Jahre 1869 fand in Österreich die erste "moderne" Volkszählung statt, also eine statistische Erhebung, die nach einheitlichen Grundsätzen zum gleichen Stichtag die gesamte Bevölkerung in allen Landesteilen umfasste. (Davor durchgeführte Erhebungen entsprachen nicht allen diesen Prinzipien). Damals wurden die Fragebögen lokal ausgezählt und zu Bezirkssummen (danach zu Landes- und Reichssummen) addiert. Dies galt auch für die Zählung 1880. Die Volkszählung 1890 wurde auf Lochkarten übertragen und mittels elektrischer Zählmaschinen aufgearbeitet. Österreich und die USA waren die ersten Staaten, die diese moderne technische Methode anwandten. 1900 und 1910 wurde die Technologie verfeinert. In der Zwischenkriegszeit fanden Volkszählungen 1923 und 1934 statt, 1939 unter fremder Herrschaft. Seit 1951 werden die Zählungen regelmäßig in den mit 1 endenden Jahren vorgenommen. Während 1961 noch mit Lochkarten gearbeitet wurde (ein Durchlauf durch die Tabelliermaschinen dauerte sechs Wochen), erfolgte 1971 der Wechsel zur Elektronik. Zeitgleich mit Deutschland und der Schweiz wurde die Datenerfassung damals auf elektronische Beleglesung umgestellt. 2001 erfolgte abermals eine größere technische Umstellung in der Datenerfassung und Aufarbeitung (Verwendung von Scannern und Recognition-Software, automationsunterstützte Signierung von Textangaben). Die Volkszählung 2001 war der letzte „traditionelle“ Zensus, bei dem Zählorgane und Fragebögen eingesetzt wurden.

Statistisches und rechtlich verbindliches Ergebnis bei der Volkszählung 2001

Bei der Volkszählung vom 15. Mai 2001 ist – erstmals bei einer Volkszählung in Österreich – zwischen den rechtlich verbindlichen Ergebnissen zur Wohnbevölkerung und Bürgerzahl und den statistischen Ergebnissen zu unterscheiden.

Am 23. September 2004 erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung die Kundmachung der Korrektur des endgültigen Ergebnisses der Zahl der Wohnbevölkerung (Personen, die im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben) und der Bürgerzahl (Österreicher und Österreicherinnen mit Hauptwohnsitz). Diese Korrektur war erforderlich, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Ergebnisses der Volkszählung 2001, am 17. September 2002, noch ca. 900 Beschwerden betreffend Reklamationsverfahren gemäß § 17 Meldegesetz beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren. Diese Verfahren haben in ca. 800 Fällen zu einer Aufhebung des Bescheides und in weiterer Folge zu einer Änderung des Zählwohnsitzes (tatsächlicher Hauptwohnsitz der betroffenen Personen am 15. Mai 2001) geführt. Insgesamt war es erforderlich, ca. 500 Gemeindeergebnisse zu korrigieren. Eine Berichtigung musste auch für die Gemeinde Oberkappel vorgenommen werden, da nachträgliche Überprüfungen ergeben haben, dass am 15. Mai 2001 69 Personen (davon 29 österreichische Staatsbürger) mit Hauptwohnsitz erhoben wurden, die jedoch in Österreich keinen Hauptwohnsitz hatten.

Die Korrektur betrifft nur die Zahl der Wohnbevölkerung (u. a. Grundlage für den Finanzausgleich - bis zum Finanzjahr 2008) und die Bürgerzahl (Grundlage für die Berechnung der Mandatsverteilung). Diese Ergebnisse werden als „rechtlich verbindliche Ergebnisse“ bezeichnet, im Unterschied zu den „statistischen Ergebnissen“ (Kundmachung vom 17.9.2002), die davon unberührt blieben. Es erfolgte also keine Neuberechnung der statistischer Ergebnisse, die zu diesem Zeitpunkt in Form von umfangreichen Publikationen und Datenbanken bereits veröffentlicht waren.

Dies bedeutet, dass die Einwohnerzahlen für 2001, die den „statistischen Ergebnissen“ (Österreich: 8,032.926) zu Grunde liegen, von den korrigierten Wohnbevölkerungszahlen („rechtlich verbindliche Ergebnisse“, 8,032.857 für Österreich insgesamt) geringfügig abweichen. Alle veröffentlichten Tabellen der Volkszählung und damit alle Printpublikationen sowie die Datenbanken beinhalten ausnahmslos die statistischen Ergebnisse. Eine Ausnahme bildet die Tabelle „Volkszählung 2001 – Rechtlich verbindliche Bezirks- und Gemeindeergebnisse, Kundmachung vom 23.9.2004“ auf dieser Seite.

Weitere Informationen:
Endgültige Bevölkerungszahl für die Finanzjahre 2009 und 2010 je GemeindePDF
Volkszählung 2001, BenutzerhandbuchPDF
Volkszählung 1991 - 2001, GemeindeänderungsverzeichnisPDF
Volkszählung 2001 - Rechtlich verbindliche Bezirks- und Gemeindeergebnisse, Kundmachung vom 23.9.2004PDF