Politik in Berlin

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Landessymbol Berlins
Regierungsviertel in Berlin

Die Politik in Berlin teilt sich in Bundes-, Landes- und Bezirkspolitik auf. Außerdem ist Berlin in den Gesetzesrahmen der Europäischen Union eingebunden.

Die Landespolitik erstreckt sich aufgrund des Status von Berlin als Stadtstaat auf die Belange der Stadt als Ganzes. Die Bezirkspolitik wird von zwölf einzelnen Bezirken auf lokaler Ebene umgesetzt und ist weitgehend auf Verwaltungshandlungen beschränkt.

Berlin ist ebenfalls die Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Von dort wird durch die verschiedenen Verfassungsorgane die Bundespolitik gestaltet.

Verwaltungsgeschichte Berlins (seit 1200)

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Von 1808 bis 1935 und von 1945 bis 1948 wurde die preußische Landeshauptstadt Berlin von einem Magistrat verwaltet, an dessen Spitze ein Oberbürgermeister stand. In der Zeit von 1935 bis 1945 gab es gemäß der Deutschen Gemeindeordnung keinen Magistrat. Von 1948 bis zur Wiedervereinigung 1990 bestanden in der geteilten Stadt ein Magistrat in Ost-Berlin und ein Senat in West-Berlin.

Das heutige Berlin (Länderanhangscode BE) ist im staatsrechtlichen Sinne erst seit der Wiedervereinigung auch ein deutsches Land. Dieses umfasst exakt die Stadt Berlin. Zwar erklärte neben der Berliner Landesverfassung von 1950 auch das deutsche Grundgesetz das Land Berlin zum Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland, wegen der Vorbehalte der Alliierten war dies bis dahin jedoch völkerrechtlich unwirksam. Faktisch war West-Berlin seit 1949 mit einigen Einschränkungen Teil der Bundesrepublik Deutschland, während dasselbe für das formal miteinbezogene Ost-Berlin keine faktische Wirksamkeit hatte.[1] In Artikel 3 des Einigungsvertrages[2] ist die ständige Rechtsauffassung der Bundesrepublik, dass das Grundgesetz in West-Berlin bereits vor der Wiedervereinigung gegolten hat, festgeschrieben.

Bürgermeister von Berlin (seit 1247)

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Die Verfassung von Berlin (VvB) ist die Landesverfassung des deutschen Landes Berlin und trat am 23. November 1995 in Kraft. Sie löste die Verfassung vom 1. September 1950 ab.

Das Berliner Rathaus, Sitz des Senats von Berlin

Das Land und die Stadt Berlin werden vom Senat von Berlin (Exekutive) regiert, dem neben dem Regierenden Bürgermeister die Senatoren angehören. Der Regierende Bürgermeister entspricht dabei auf Landesebene den Ministerpräsidenten anderer Bundesländer, einen eigenen Oberbürgermeister für die Stadt gibt es nicht. Der Senat tagt im Berliner Rathaus (Rotes Rathaus). Er wird in seiner Arbeit durch die Senatskanzlei unterstützt.[3]

Das Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Legislative wird durch das Abgeordnetenhaus vertreten. Aufgrund einer Reform der Landesverfassung im Jahr 2006 wurden die Bedingungen für Instrumente der Direkten Demokratie in Berlin gestärkt, was seitdem mehrere Volksgesetzgebungsverfahren nach sich zog.

Die Senatsverwaltungen entsprechen den Ministerien in Flächenländern und konstituieren sich im Jahr 2018 wie folgt: Senatsverwaltung für Finanzen,[4] Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales,[5] Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,[6] Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung,[7] Senatsverwaltung für Inneres und Sport,[8] Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung,[9] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen,[10] Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe,[11] Senatsverwaltung für Kultur und Europa,[12] sowie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.[13]

Die bereinigten Einnahmen des Landes Berlin betrugen im Jahr 2019 rund 29,8 Mrd. Euro. Die bereinigten Ausgaben betrugen im selben Jahr etwa 28,2 Mrd. Euro.[14]

Gerichtsorganisation

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Die rechtsprechende Gewalt (Judikative) wird in Berlin durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und zahlreichen weiteren Gerichten des Landes ausgeübt.

Länderkooperation

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Das Land Berlin arbeitet auf institutioneller Ebene mit dem angrenzenden Land Brandenburg zusammen. 1992 wurde die Arbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit Berlin/Brandenburg eingesetzt. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat seit 1996 ihre Arbeit als gemeinsame oberste Landesplanungsbehörde aufgenommen. Einige Landeseinrichtungen haben eine gemeinsame Berlin-Brandenburger Leitung. Im Jahr 2006 wurde der RBB sowie die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg gegründet. Die Oberverwaltungsgerichte beider Länder wurden zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die statistischen Landesämter zum Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zusammengelegt.

Berliner Bezirke

Seit dem 1. Januar 2001 ist Berlin in die folgenden zwölf Bezirke untergliedert: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf.

Politische Gremien auf Bezirksebene sind die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt, das aus Wahlbeamten besteht und vom Bezirksbürgermeister geleitet wird. Bei einer Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes im Jahre 2006 wurde erstmals die Möglichkeit zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Ebene der Bezirke in Berlin eingeführt.

Die Bezirke sind politisch im Rat der Bürgermeister vertreten.[15] Darüber hinaus sind die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Reinickendorf und Spandau Mitglieder der AG Ressourcensteuerung.[16]

Als Teile des Landes Berlin tragen die Bezirke ihre Namen ohne den vorangestellten Zusatz „Berlin-“. Dieser Sprachgebrauch wird auch auf Landeseinrichtungen ausgedehnt, die nach den Bezirken benannt sind: Bezeichnungen wie Amtsgericht Tiergarten oder Finanzamt Charlottenburg (jeweils ohne „Berlin-“) werden bundesweit verwendet.[17][18]

Landesflagge von Berlin (3:5)

Das Berliner Wappen zeigt im silbernen (weißen) Schild einen rot bewehrten und rot gezungten, aufrecht schreitenden schwarzen Bären, den sogenannten Berliner Bären. Auf dem Schild ruht eine goldene fünfblättrige Laubkrone, deren Stirnreif als Mauerwerk mit geschlossenem Tor in der Mitte ausgelegt ist. Die Herkunft des Bären als Wappentier ist ungeklärt, Dokument oder Unterlagen fehlen hierzu. Es gibt mehrere Theorien, warum sich die Stadtvertreter für den Bären entschieden. Eine davon besagt, dass die Berliner an Albrecht den Bären, den Begründer der Mark Brandenburg dachten. Eine andere geht von der lautmalerischen Interpretation des Stadtnamens aus. Der Bär ist erstmals auf einem Siegel von 1280 zu sehen. Über mehrere Jahrhunderte musste sich der Bär die Siegel- und Wappenbilder mit dem brandenburgischen und preußischen Adler teilen. Erst im 20. Jahrhundert konnte sich der Berliner Bär endgültig gegen die Adler als Hoheitszeichen der Stadt durchsetzen.

Die Berliner Landesflagge zeigt den Berliner Bären vor weißem Hintergrund, mit einem roten Streifen am oberen und unteren Rand der Flagge. Sie wird mit geringfügigen stilistischen Änderungen seit 1911 von Berlin geführt und wehte das erste Mal 1913 über dem Roten Rathaus. Vorher führte Berlin eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Weiß, die wegen ständiger Verwechslungen mit der später entstandenen Flagge des Deutschen Kaiserreichs gegen die Bärenflagge getauscht wurde. Das Landessymbol ist der Bärenschild ohne Laubkrone in drei Farbausführungen. Es wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bereitgestellt, um Privatpersonen, Unternehmen und nichthoheitlichen Einrichtungen zu ermöglichen, die Verbundenheit mit Berlin mit einem Symbol zu dokumentieren. Die Berliner Bezirke besitzen eigene Wappen. Als verbindendes Element aller Berliner Bezirke mit der Stadt Berlin, aber auch untereinander, ruht auf den Schilden eine dreitürmige Mauerkrone, deren mittleren Turm mit dem Berliner Wappenschild (silber) belegt ist.

Städtepartnerschaften

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Das Land Berlin unterhält folgende Städtepartnerschaften:[19]

Vereinigte Staaten Los Angeles, Vereinigte Staaten (1967)
Frankreich Paris, Frankreich (1987)
Spanien Madrid, Spanien (1988)
Turkei Istanbul, Türkei (1989)
Polen Warschau, Polen (1991)
Russland Moskau, Russland (1991)
Ungarn Budapest, Ungarn (1991)
Belgien Brüssel, Belgien (1992)
Indonesien Jakarta, Indonesien (1993)
Usbekistan Taschkent, Usbekistan (1993)
Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko (1993)
China Volksrepublik Peking, Volksrepublik China (1994)
Japan Tokio, Japan (1994)
Argentinien Buenos Aires, Argentinien (1994)
Tschechien Prag, Tschechien (1995)
Namibia Windhoek, Namibia (2000)
Vereinigtes Konigreich London, Vereinigtes Königreich (2000)

Die einzelnen Berliner Bezirke unterhalten weitere Partnerschaften, häufig auch mit einem einzelnen Stadtteil anderer Großstädte.

Die administrativen Strukturen und Behörden des Stadtstaats Berlin wurden zwischen 2016 und 2023 sowohl innerhalb Berlins als auch deutschlandweit als zu langsam arbeitend und modernisierungsbedürftig eingestuft.[20][21][22]

Legislaturperioden im Land Berlin

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Wahlergebnisse seit 1990

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Wahltag Wahl-
beteiligung
SPD CDU Grüne PDS /
Linke2
FDP AfD Piraten Weitere >1 %
02.12.1990 80,8 30,4 40,4 09,41 09,2 7,1 REP 3,1
22.10.1995 68,6 23,6 37,4 13,2 14,6 2,5 REP 2,7; Graue 1,7
10.10.1999 65,5 22,4 40,8 09,9 17,7 2,2 REP 2,7, Graue 1,1, Tierschutzpartei 1,1
21.10.2001 68,1 29,7 23,8 09,1 22,6 9,9 Graue 1,4, REP 1,3
17.09.2006 58,0 30,8 21,3 13,1 13,4 7,6 Graue 3,8, WASG 2,9, NPD 2,6
18.09.2011 60,2 28,3 23,3 17,6 11,7 1,8 8,9 NPD 2,1; Tierschutzpartei 1,5; proD 1,2
18.09.2016 66,9 21,6 17,6 15,2 15,6 6,7 14,2 1,7 Die PARTEI 2,0; Tierschutzpartei 1,9; Graue Panther 1,1
26.09.2021 75,4 21,4 18,0 18,9 14,1 7,1 8,0 * Tierschutzpartei3 2,2; Die PARTEI 1,8; dieBasis 1,8; Volt 1,1; Todenhöfer1,0
12.02.2023 62,9 18,4 28,2 18,4 12,2 4,6 9,1 * Tierschutzpartei 2,4; Die PARTEI 1,4
1 
Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz (Wahlbereich West, 5,0 %) und Bündnis 90 (Wahlbereich Ost, 4,4 %) traten getrennt an.
2 
Bis 2006 PDS, ab 2011 Die Linke.
3 
2021 ohne Tierschutz hier 0,4 %
* 
unter 1,0 %

Wahl zum Abgeordnetenhaus 2023

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Sitzverteilung
     
Insgesamt 159 Sitze
2021Wahl zum Abgeordnetenhaus 2023
Vorläufiges Ergebnis
2026
(62,9 % Wahlbeteiligung, 0,7 % ungültige Stimmen)[23]
 %
30
20
10
0
28,2
18,4
18,4
12,2
9,1
4,6
2,4
1,4
5,2
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
 12
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
+10,2
−3,0
−0,5
−1,9
+1,1
−2,5
+0,2
−0,4
−3,2

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus in den Jahren 2016 und 2021 bekam die Partei mit den meisten Wählerstimmen (SPD) jeweils 21,6 % und 21,4 % der Gesamtwählerstimmen. Beide Ergebnisse waren die niedrigsten prozentualen Werte einer siegreichen Partei in der Geschichte der Landtagswahlen der Bundesrepublik Deutschland.

In der Legislaturperiode 2016 bis 2021 galt der Berliner Senat laut Umfragen als die am wenigsten respektierte Landesregierung eines deutschen Bundeslandes bei der ansässigen Bevölkerung.[24] Der Regierende Bürgermeister genoss in derselben Zeit das geringste Vertrauen von allen deutschen Ministerpräsidenten bei der eigenen Landesbevölkerung.[25]

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erklärte am 16. November 2022 die Wahl zum 19. Abgeordnetenhaus vom 26. September 2021 wegen massiver Unregelmäßigkeiten für ungültig.[26] Die Wiederholungswahl fand am 12. Februar 2023 statt. Die Wahl zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen musste ebenfalls wiederholt werden.

Bundeshauptstadt

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Bundestag

Seit der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik am 3. Oktober 1990 ist Berlin Hauptstadt der jetzt gemeinsamen Bundesrepublik. Am 20. Juni 1991 entschied der Deutsche Bundestag im so genannten Hauptstadtbeschluss, dass Berlin auch Regierungs- und Parlamentssitz des vereinigten Deutschlands werden solle.

Berlin ist Sitz des ersten Amtssitzes des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue, der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates. Im Gegensatz zu anderen Hauptstädten ist Berlin nicht der einzige Sitz von Ministerien und wichtigen Bundesinstitutionen. Zahlreiche Bundesbehörden befinden sich noch in der Bundesstadt Bonn.

Das Bundeskanzleramt befindet sich im sogenannten Regierungsviertel in Bezirk Mitte, ebenso wie das Reichstagsgebäude, in dem der Bundestag tagt, und das ehemalige Preußische Herrenhaus, Sitz des Bundesrates.

Bundesministerien

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Von vierzehn Bundesministerien des 18. deutschen Bundeskabinetts haben acht ihren Hauptsitz in Berlin. Darunter sind das Auswärtige Amt sowie die Bundesministerien für Finanzen; für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; für Arbeit und Soziales; des Innern; der Justiz und für Verbraucherschutz; für Wirtschaft und Energie; für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die übrigen sechs Bundesministerien haben ihren Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn. Alle Ministerien, auch die in der Hauptstadt ansässigen, haben einen Zweitsitz in der jeweils anderen Stadt.

In Berlin sind die Bundesministerien für Bildung und Forschung; für Ernährung und Landwirtschaft; für Gesundheit; für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit; der Verteidigung und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit einem Zweitsitz vertreten. Etwa zwei Drittel der Ministeriumsbeschäftigten, rund 12.600 Beamte und Tarifbeschäftigte (Stand: 2018), arbeiten in Berlin.[27][28]

Wachbataillonsgebäude in der Julius-Leber-Kaserne

Mehrere, den Bundesministerien untergeordnete, Institutionen und Behörden haben ihren Abteilungssitz in Berlin.

Die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) befindet sich seit 2018 in Berlin. Der BND ist einer der drei deutschen Nachrichtendienste des Bundes und zuständig für die Auslandsaufklärung. Der BND ist eine dem Bundeskanzleramt unterstellte Dienststelle und beschäftigt rund 4000 Mitarbeiter in der Stadt.[29]

Der Dienststab der Bundespolizeidirektion Berlin ist für die Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständig und mit rund 3700 Mitarbeitern besetzt (Stand: 2017). Der zur Bundespolizei zugehörige Stab ist dem Bundesinnenministerium unterstellt.[30]

Das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr ist in der Julius-Leber-Kaserne stationiert. Mit rund 2000 Soldaten und knapp 300 zivilen Angehörigen ist der Kasernenstandort die größte Dienststelle der Bundeswehr in Berlin. Als Teil der Streitkräftebasis ist das Kommando dem Bundesverteidungsministerium unterstellt.

Die Ausgaben des Bundes (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) beliefen sich im Haushaltsjahr 2017 auf 325,4 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Ist-Ergebnis 2016 stiegen die Ausgaben im Jahr 2017 um 14,8 Milliarden Euro beziehungsweise 4,8 %.

Die Einnahmen (ohne Umlaufmünzen und ohne besondere Finanzierungsvorgänge) beliefen sich im Jahr 2017 auf 330,4 Milliarden Euro. Damit nahm der Bund 8,4 Milliarden Euro beziehungsweise 2,6 % mehr ein als im Soll veranschlagt.[31]

Im 19. Deutschen Bundestag sind seit der Bundestagswahl 2017 sechs Fraktionen und bis Ende 2020 zehn verschiedene Parteien vertreten gewesen: Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU und CSU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD, Alternative für Deutschland AfD, Freie Demokratische Partei (FDP), Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Vertreter der 2019 aufgelösten Blauen Partei wurden fraktionslos. Durch den Übertritt zweier Abgeordneter im Jahr 2020 ist die Partei der Liberal-Konservativen Reformer im Bundestag vertreten. Durch den Eintritt eines Fraktionslosen Bundestagsabgeordnete in Die PARTEI kam eine weitere Partei in den Bundestag hinzu.[32] Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben ihren Hauptsitz in Berlin.

Die CDU stellte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland fünf der bisher acht amtierenden Bundeskanzler bzw. Bundeskanzlerinnen. Die SPD stellte bisher drei Bundeskanzler.

Fast allen Parteien stehen mehr oder weniger selbständige Jugendorganisationen zur Seite, die ebenfalls ihren Sitz in Berlin haben: die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Junge Alternative (AfD), die Junge Liberale (FDP), die Linksjugend solid (Die Linke), die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen) und die Liberal-Konservative Jugend (LKR).

Europäische Union

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Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin

Berlin ist Teil der Europäischen Union und der Eurozone. Als Land der Bundesrepublik Deutschland ist es eingebunden in den Gesetzesrahmen der EU. Als Bundeshauptstadt nimmt Berlin Einfluss auf die politische Entwicklung der Europäischen Union. Es setzt damit das historische, europapolitische Engagement der Bonner Republik vor 1991 fort.

Die Europäische Union steuerte dem wirtschaftlich noch unterdurchschnittlich entwickelten Standort Berlin während der Periode 2014–2020 rund 850 Millionen Euro zum Landeshaushalt bei.[33] Mit Hilfe der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds wurden zahlreiche Aufbauprojekte in der Stadt gefördert.

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland ist eine der Außenstellen der Europäischen Kommission und hat seit 1999 ihren Hauptsitz in Berlin. Die Vertretung ist das Bindeglied zwischen der EU-Kommission in Brüssel und der Bundesregierung und dem Bundestag, den Ländern und Kommunen. Sie steht im Kontakt zu Verbänden, Sozialpartnern, Zivilgesellschaft, Medien sowie Bürgerinnen und Bürgern.

Botschaften und Ländervertretungen

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158 Staaten unterhielten im Jahr 2017 in Berlin ihren Botschaftssitz. Berlin zählte dadurch zusammen mit Brüssel, Washington, Peking, London, Paris und Tokio zu den Hauptstädten mit der höchsten Anzahl an niedergelassenen diplomatischen Vertretungen. Eine Vielzahl von Botschaften haben im Tiergartenviertel ihren Sitz.

Die 16 deutschen Bundesländer sind in Berlin mit Landesvertretungen repräsentiert. Sie nehmen eine Vermittlerrolle zwischen Bundes- und Landespolitik ein. Daher gehören u. a. die Pflege enger Beziehungen zum Deutschen Bundestag und zur Bundesregierung zu ihrem Tätigkeitsfeld.

Internationale Organisationen

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Seit dem Jahr 2021 betreibt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein internationales Pandemie/Epidemie-Frühwarnzentrum (Global Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence) in Berlin.[34]

Einzelnachweise

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  1. Eine geringfügige Ausnahme stellte die bis 1961 bestehende Möglichkeit dar, in Ost-Berlin wohnhafte Personen, also nach DDR-Lesart DDR-Bürger, über eine vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählte Landesliste einer bundesdeutschen Partei in den Deutschen Bundestag zu bringen, wovon Kurt Neubauer und Margarete Berger-Heise Gebrauch machten.
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, juris GmbH (Hrsg.): Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) – Art 3 Inkrafttreten des Grundgesetzes. (gesetze-im-internet.de [abgerufen am 31. Mai 2017]).
  3. Website der Senatskanzlei – abgerufen am 13. April 2019
  4. Senatsverwaltung für Finanzen, abgerufen am 25. August 2017.
  5. Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, abgerufen am 25. August 2017.
  6. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, abgerufen am 25. August 2017.
  7. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, abgerufen am 25. August 2017.
  8. Senatsverwaltung für Inneres und Sport, abgerufen am 25. August 2017.
  9. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, abgerufen am 25. August 2017.
  10. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, abgerufen am 25. August 2017.
  11. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, abgerufen am 25. August 2017.
  12. Senatsverwaltung für Kultur und Europa, abgerufen am 25. August 2017.
  13. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, abgerufen am 25. August 2017.
  14. Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2019. Abgerufen am 3. Februar 2020.
  15. Rat der Bürgermeister – abgerufen am 13. April 2019
  16. AG Ressourcensteuerung – abgerufen am 13. April 2019
  17. Suche nach zuständigem Finanzamt. In: berlin.de.
  18. Übersicht der deutschen Amtsgerichte. In: handelsregister-online.net, abgerufen am 26. August 2017.
  19. Städtepartnerschaften
  20. Umfrage – Die Berliner Verwaltung schneidet im europäischen Vergleich schlecht ab. (Memento vom 18. April 2016 im Internet Archive) In: Berliner Zeitung. 14. April 2016, abgerufen am 13. August 2016.
  21. Andreas R. Becher: Schluss mit dem Stillstand im Wohnungsbau! In: Der Tagesspiegel. 25. Juli 2017, abgerufen am 25. August 2017.
  22. Kolumne „In der Lobby“: Wenn Gesetze wütend machen, Tagesspiegel, abgerufen am 5. Dezember 2023.
  23. Ergebnisse. Abgerufen am 27. Februar 2023.
  24. Zwei Drittel der Berliner sind unzufrieden mit dem Senat, Tagesspiegel, abgerufen am 2. Dezember.
  25. Michael Müller ist unbeliebtester Regierungschef, Tagesspiegel, abgerufen am 2. Dezember 2021.
  26. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erklärt die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 für ungültig. 16. November 2022, abgerufen am 29. November 2022.
  27. Ziehen nun doch alle Ministerien nach Berlin? In: Die Welt, 6. Oktober 2015, abgerufen am 28. Juli 2018.
  28. Bonn-Quote sinkt unter ein Drittel. In: General-Anzeiger, 12. Januar 2018, abgerufen am 28. Juli 2018.
  29. Kiez mit 4000 Spionen: Wie die BND-Zentrale Mitte verändert. In: Berliner Morgenpost, abgerufen am 2. August 2018
  30. Bundespolizeidirektion Berlin, abgerufen am 8. Juni 2017.
  31. Vorläufiger Abschluss des Bundeshaushalts 2017, Bundesfinanzministerium, abgerufen am 1. August 2018.
  32. Die Partei jetzt im Bundestag vertreten – Neumitglied Bülow will „System hinterfragen“. Abgerufen am 16. November 2020.
  33. Europäische Strukturfonds 2014–2020 in Berlin. In: Berlin.de, abgerufen am 14. August 2016.
  34. WHO Hub: In Berlin entsteht internationales Pandemie-Frühwarnzentrum, Berliner Zeitung, abgerufen am 18. Juni 2021.