Risikofreude

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Von Risikofreude spricht man in der Entscheidungstheorie bei einem Investor, wenn das Sicherheitsäquivalent einer unsicheren Auszahlung größer als die erwartete Auszahlung sein darf.

Insbesondere ist bei einem risikofreudigen Investor die Risikoprämie negativ.

Formale Definition

Hat ein Entscheider eine Nutzenfunktion , so ist er risikofreudig, wenn für eine beliebige unsichere Auszahlung in Höhe von

gilt.

Dabei ist

das Nutzenniveau, welches ein Wirtschaftssubjekt hat
der mit einer Bestimmten Auszahlung X verbundene Nutzen, der Nutzen, den die Auszahlung X stiftet.
der Erwartungswert
ist der "Erwartungsnutzen" oder der im Durschnitt zu erwartende Nutzen, wobei die jeweiligen Nutzen u wiederum von den jeweiligen Auszahlungen X, die zufällig sind, bestimmt werden.

Das Arrow/Pratt-Maß ist für einen risikofreudigen Entscheider negativ.

Praktische Bedeutung

Man geht in der Entscheidungstheorie im Allgemeinen davon aus, dass Investoren risikoavers sind und das Risiko eher meiden beziehungsweise eine Prämie für eingegangenes Risiko verlangen. Allerdings lässt sich bei Personen oder Firmen, die vor einer drohenden Insolvenz stehen, häufig beobachten, dass sie in riskante Projekte investieren, die bei ursprünglicher Betrachtung nicht die geforderte Risikoprämie erwirtschaften und die damit ein risikofreudiges Verhalten an den Tag legen. Das ist darauf zurückzuführen, dass sie bei einem Gelingen des Projektes vollständig am Gewinn partizipieren und sich darüber sanieren können, im anderen Fall jedoch ihre Gläubiger einen großen Teil des Verlustes mitübernehmen müssen.

Des Weiteren beobachtet man, dass auch viele an sich risikoaverse Menschen regelmäßig Lotto spielen, obwohl nur ein Teil der Einnahmen als Gewinne ausgeschüttet werden und zudem die Wahrscheinlichkeit eines hohen Gewinnes extrem niedrig ist.


Siehe auch: Risikoaversion, Risikoneutralität, Erwartungsnutzen