Ernst von Schiller

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Wilhelm Bracht: Ernst von Schiller (1831)

Ernst Friedrich Wilhelm von Schiller (* 11. Juli 1796 in Jena; † 29. Mai 1841 in Vilich, heute ein Stadtteil von Bonn) war Landgerichtsrat in Trier und in Köln. Er war der zweitälteste Sohn von Friedrich von Schiller und Charlotte von Schiller.

Leben

Ernst Friedrich Wilhelm von Schiller studierte in Jena Rechtswissenschaften, wurde beim Corps Saxonia Jena aktiv,[1] war kurzfristig Mitglied der Burschenschaft in Jena, der sogenannten Urburschenschaft und wurde 1819 Assessor beim Kreisgericht in Köln. 1823 heiratete er Magdalena von Pfingsten, verwitwete von Mastiaux, Tochter einer wohlhabenden Familie in Bonn, in der Bonner Remigiuskirche. 1828 erhielt er eine Anstellung im Landgericht Trier und 1835 wurde er Appellationsgerichtsrat in Köln. Immer wieder besuchte er den Familiensitz in Bonn. 1841 kam er, schwer lungenkrank, nach Bonn, um sich dort zu erholen.

Grab

Grabstein Ernst von Schillers auf dem alten Friedhof in Bonn

Wie sein Vater litt Ernst Friedrich Wilhelm Schiller an einer Lungentuberkulose und Verwachsungen innerer Organe. Am 29. Mai 1841 starb er in Bonn und wurde auf dem Alten Friedhof in Bonn neben seiner Mutter bestattet. Da das Grab zu schmal für zwei Särge war, wurde sein Sarg auf den der Mutter aufgesetzt, worauf dieser einbrach.

Die Inschrift auf der Grabstätte lautet:

Muß ich ihn wandeln, den nächt-
lichen Weg? Mir graut ich bekenn`es!
Wandeln will ich ihn gern führt er zu
Wahrheit und Recht

Herzensgüte,
rechtlichen Sinn
und Geistesklarheit
erbte er von seinem
großen Vater, sein letzter Wunsch war
ein Grab neben seiner Mutter

Literatur

Norbert Oellers: Schiller. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 22, Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11203-2, S. 759 (Digitalisat).

Einzelnachweise

  1. Peter Krause: O alte Burschenherrlichkeit – Die Studenten und ihr Brauchtum. 5. Auflage. Graz 1997, S. 74, ISBN 3-222-12478-7.