Ernst von Schiller

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. November 2005 um 19:29 Uhr durch Leonce49 (Diskussion | Beiträge) (rev. - über Schillers Hochzeit enthält der Text schone Informatioen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ernst Friedrich Wilhelm von Schiller (* 11. Juli 1796 in Jena; † 19. Mai 1841 in Vilich bei Bonn) war Landgerichtsrat in Trier und in Köln. Ernst Friedrich Wilhelm von Schiller war der zweitälteste Sohn von Friedrich von Schiller und Charlotte von Schiller.

Er studierte in Jena Rechtswissenschaften und wurde 1819 Assessor beim Kreisgericht in Köln. 1823 heiratete er Magdalena von Pfingsten verwitwete von Mastiaux, Tochter einer wohlhabenden Familie in Bonn, in der Bonner Remigiuskirche. 1828 erhielt er eine Anstellung im Landgericht Trier und 1835 wurde er Appellationsgerichtsrat in Köln. Immer wieder besuchte er den Familiensitz in Bonn. 1841 kam er, schwer lungenkrank, nach Bonn um sich dort zu erholen, doch er verstarb bald darauf in Bonn.

Wie sein Vater litt Ernst Friedrich Wilhelm Schiller an einer Lungentuberkulose und Verwachsungen innerer Organe. Am 19. Mai 1841 starb er in Bonn und wurde auf dem Alten Friedhof in Bonn neben seiner Mutter bestattet. Da das Grab zu schmal für zwei Särge war, wurde sein Sarg auf den der Mutter aufgesetzt, worauf dieser einbrach.

Die Inschrift auf der Grabstätte lautet:
"Herzensgüte,
rechtlichen Sinn
und Geistesklarheit
erbte er von seinem
großen Vater, sein letzter Wunsch war
ein Grab neben seiner Mutter