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Arbeitnehmerveranlagung 2023

Arbeitnehmerveranlagung 2023

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Notwendiges Übel mit Mehrwert: Die Arbeitnehmerveranlagung 2023

Es ist an der Zeit, sich mit der Arbeitnehmerveranlagung 2023 auseinanderzusetzen. Arbeitgeber sind bis Ende Februar angehalten, die Lohnzettelinformationen des Jahres 2023 an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Datenübermittlung ist grundlegend für die steuerliche Erfassung und Berechnung der Einkünfte der Arbeitnehmer. Folglich bietet sich Arbeitnehmern die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben geltend zu machen und eine Erstattung der Lohnsteuer zu beantragen.

Die Ultimum Steuerberater haben für Sie essenzielle Informationen, Ratschläge und aktuelle Neuerungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2023 zusammengestellt, um Ihnen einen umfassenden Überblick zu bieten.

Inhaltsverzeichnis

Wichtige Erinnerungen für den Lohnsteuerausgleich

  • Die Arbeitnehmerveranlagung kann rückwirkend für die letzten fünf Jahre eingereicht werden.
  • Ohne Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung führt das Finanzamt mittels automatischer Berechnungen eine antragslose Veranlagung durch, die Mitte des Jahres erfolgt und zu einer Gutschrift führen kann.
  • Unter bestimmten Umständen, wie z.B. bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen oder Bezügen von Pensionen zeitgleich im Jahr 2023, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung. Die Fristen hierfür enden am 30. April 2024, am 30. Juni 2024 oder, bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline, spätestens am 30. September 2024. Ein Versäumnis dieser Fristen kann zu Aufforderungen und im weiteren Verlauf zu Strafgebühren und Verzugszinsen führen.
  • Vor der Einreichung sollte geprüft werden, ob bestimmte Steuerabsetzbeträge wie der Familienbonus Plus, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder die Pendlerpauschale bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurden. Diese können andernfalls im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden.
  • Bestimmte Ausgaben sind dem Finanzamt bereits bekannt und müssen nicht erneut nachgewiesen werden, darunter Kirchenbeiträge, Spenden, Ausgaben für energieeffiziente Sanierungen oder Ausgaben für den Nachkauf von Versicherungszeiten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Sonderausgaben auf andere Familienmitglieder zu übertragen, um die Steuerentlastung zu optimieren.

Neuigkeiten für die Arbeitnehmerveranlagung 2023

  • Die erhöhten Beträge für die Pendlerpauschale und den Pendlereuro sind seit Juni 2023 ausgelaufen. Ab Juli 2023 gelten wieder die ursprünglichen Beträge.

  • Die steuerlichen Absetzmöglichkeiten für Homeoffice-Kosten sowie die Anschaffung ergonomisch geeigneten Mobiliars wurden in das Dauerrecht übernommen und können somit weiterhin in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
Arbeitnehmerveranlagung 2023

Altbewährtes auch für die Arbeitnehmerveranlagung 2023:

  • Aus- und Weiterbildungskosten, Umschulungskosten für eine berufliche Neuorientierung, sowie damit verbundene Reisekosten und Materialkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Darunter fallen bspw. Kurskosten oder Ausgaben für Literatur, aber auch Reisekosten.
  • Aufwendungen für gesundheitliche Belange sowie für eigene Beeinträchtigungen, des Ehepartners oder von Kindern, einschließlich Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Therapiesitzungen oder Hilfsmittel wie Bandagen, Brillen, Zahnersatz und Gehhilfen, können steuerlich geltend gemacht werden. Des Weiteren sind Ausgaben für das Fahrzeug im Kontext von Behinderungen oder spezielle Diätkosten aufgrund von metabolischen Erkrankungen steuerlich absetzbar. Es ist dabei zu beachten, dass jegliche Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung oder Leistungen aus privaten Krankenzusatzversicherungen von diesen Kosten vorab in Abzug gebracht werden müssen.
  • Bei Kosten für die Unterbringung in Seniorenheimen oder für 24-Stunden-Pflege lohnt sich eine genauere Betrachtung, da hier signifikante Steuerrückzahlungen möglich sein können.

So holen Sie sich bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 Geld vom Finanzamt zurück

  • Negativsteuer: Sie haben im letzten Jahr weniger als EUR 12.756 verdient? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2023 einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge zurückzuholen. Die Negativsteuer wird bei der Arbeitnehmerveranlagung automatisch berücksichtigt, ohne dass Sie etwas angeben müssen.
  • Wie bereits weiter oben erwähnt, können Aus- und Weiterbildungskosten beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Nutzen Sie Handy und Internet auch beruflich? Dann besteht die Möglichkeit, 60% der Kosten bei der Arbeitnehmerveranlagung abzusetzen.
  • Wichtige Info für Studenten: Sie bewältigen ein Studium und sind nebenbei noch berufstätig? In diesem Fall sollten Sie unbedingt Kosten für Fachliteratur, Laptop, Internet usw. von der Steuer absetzen.
    Außerdem können die Studiengebühren und Kosten für die Selbstversicherung bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie im letzten Jahr karenziert waren und gearbeitet haben, könnte sich die Arbeitnehmerveranlagung 2023 lohnen. Haben Sie nämlich weniger als EUR 12.756 verdient, bekommen Sie einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge vom Finanzamt zurück.

Noch Fragen zu diesem Thema?

Noch Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung 2023. Der Steuerberater Österreich, Ihre Ansprechpartner im Steuerwesen. Kontaktieren Sie uns noch heute.

Haftungsausschluss

Da sich Steuerinformationen täglich ändern können,  garantieren und haften wir ausdrücklich nicht – obwohl sorgfältig recherchiert – für den korrekten Inhalt, gültigen Steuerinformationen und möglichen Folgen einer evenutellen Fehl-Information unsererseits. Auch haften wir nicht für die Informationen von verlinkten externen Quellen.

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