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Es wäre auch interessant, wenn ein Deutscher mit deutschem PKW im Winter nach Österreich fährt und nur die in D vorgeschriebenen 1,6 mm Reifenprofil hat, in AT sind 4 bzw. 5 mm vorgeschrieben. Oder wenn er nach Finnland fährt, dort sind manchmal Spikes vorgeschrieben, in D verboten. Die Fahrzeuge unterliegen ja nicht der lokalen StVZO, da sie ja im Heimatland zugelassen sind. Die elektrische Mobilität wächst viel schneller als Gesetze erscheinen können. Da wird es immer Lücken geben. Eine schon immer bestehende Lücke ist z. B. die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die zumindest in D für Kraftfahrzeuge gilt. Für Fahrräder gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sie sind von den Gesetzen einfach nicht erfaßt. --[[Benutzer:Ralf Roletschek|<span style="color:#000000">M<span style="color:#ff0000">@</span>rcela</span>]] [[Bild:Miniauge2.gif|27px]] 21:26, 10. Mai 2019 (CEST)
:<small>Auch Fahrräder dürfen in [[Verkehrsberuhigter Bereich|verkehrsberuhigten Bereichen]] nur 4–7 km/h schnell sein. --[[user:Rotkaeppchen68|R<span style="color:red">ô</span>tkæppchen₆₈]] 21:44, 10. Mai 2019 (CEST)</small>
::Nicht nur das: Auch die durch Schilder vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten ("Zeichen 274" für Strecken und "Zeichen 274.1" für Zonen) gelten für ''Fahrzeuge'' und nicht nur für ''Kraftfahrzeuge'' (wie die Regelung in § 3 III StVO). Fahrräder ''sind'' Fahrzeuge und müssen sich daher an die durch Schilder vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten. Auch § 3 I StVO gilt für Fahrräder (sicheres Beherrschen, der Witterung angepasst, Anhaltemöglichkeit auf Sicht bzw. halbe Sicht). --[[Benutzer Diskussion:Snevern|Snevern]] 22:20, 10. Mai 2019 (CEST)
 
== Fraßköder ==