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: Im Prinzip ja, denn auf deutschen Straßen gilt natürlich deutsches Recht. Ein Deutscher darf ja mit seinem in Deutschland zugelassenen Auto auch nicht 220 km/h auf einer österreichischen Autobahn fahren... --[[Benutzer:Gretarsson|Gretarsson]] ([[Benutzer Diskussion:Gretarsson|Diskussion]]) 18:05, 10. Mai 2019 (CEST)
:Ein im EU-Ausland ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug darf vorübergehend auch in Deutschland betrieben werden, sofern es verkehrssicher ist (§ 20 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). An der Notwendigkeit einer Fahrerlaubnis ändert das allerdings nichts. --[[Benutzer Diskussion:Snevern|Snevern]] 18:56, 10. Mai 2019 (CEST)