(Go: >> BACK << -|- >> HOME <<)

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 513:
 
::::::Seriöse PC-Werkstätten unterwerfen sich in ihren AGB den §§ 202ab und 203 des StGB, aber auch ohne solche Vereinbarungen unterliegen PC-Monteure diesen §§ der Schweigepflicht und Datenschutz. Bekannt auch aus der Diskussion um die Steuer-CDs, deren Daten ja auch unrechtmäßig kopiert wurden. Wer sich zusätzlich absichern will, kann bei der Auftragserteilung diese §§ ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. Aber grundsätzlich verschlüsselt man sowieso sensible Daten und sichert sie mit Passwort, das man nicht bekannt gibt.--[[Spezial:Beiträge/93.207.118.82|93.207.118.82]] 10:28, 22. Apr. 2019 (CEST)
:::::::§ 203 StGB gilt ''nicht'' für IT-Techniker, auch dann nicht, wenn sie Ärzte betreuen und auf diese Weise Einsicht in Patientendaten haben. Datenschutzrechtliche Bestimmungen außerhalb des StGB gelten dagegen selbstverständlich auch für die IT-Leute, und ebenso selbstverständlich können (und sollten!) IT-Service-Kräfte vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Das stellt aber keine Ausweitung des Anwendungsbereichs von § 203 StGB dar: Das könnte nur der Gesetzgeber. Im Falle einer Verletzung der Verpflichtung ist daher das Zivil- und nicht das Strafgericht zuständig. Und eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch den Arzt kann auch bei Vereinbarung einer vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung bestehen: Selbst gegenüber anderen Schweigepflichtigen i.S.d. § 203 StGB besteht die Schweigepflicht (zum Beispiel von einem Arzt zum anderen: Ohne Einwilligung des Patienten dürfen Daten nicht weitergegeben werden). --[[Benutzer Diskussion:Snevern|Snevern]] 10:40, 23. Apr. 2019 (CEST)
:{{Antwort|Andrea014}} Eine technische Lösung gibt es im Allgemeinen nicht. Wenn der Defekt Dir keine Möglichkeit mehr gibt, auf Deine Daten zuzugreifen und Geheimhaltungsbedürftiges zu löschen, hat die PC-Werkstätte nach der Reparatur Zugriff darauf. Wenn Du Systemstartprobleme hast, aber gleichzeitig auch eine Datenträgerverschlüsselung des Startlaufwerks oder Geräteverschlüsselung, so kann der Reparaturmensch ohne den Schlüssel gar nichts ausrichten. Es bliebe noch die Benutzerdatenverschlüsselung. Auch hier gibt es Fehlerszenarien, wo der Reparaturmensch den Schlüssel benötigt, um helfen zu können, beispielsweise bei Problemen mit dem Mailprogramm. --[[user:Rotkaeppchen68|R<span style="color:red">ô</span>tkæppchen₆₈]] 12:53, 22. Apr. 2019 (CEST)
:: Eine Möglichkeit für die Zukunft wäre, die Datenverzeichnisse für Mail und andere private Daten auf einer zweiten Festplatte abzulegen. FÜr die meisten Programme, auch Mailprogramme wie Outlook oder Thunderbird, kann man das recht problemlos einstellen. Ebenso die Profilverzeichnisse von Firefox und Co. mitr allen gepeicherten Zugangsdaten und Cache-Dateien. Dann kann man dieses Laufwerk vor der Reparatur einfach ausbauen und der Service sieht mit dem Rechner nur das Betriebssystem und die installierten Programme, aber nicht die Daten. Ansonsten gilt natürlich, was der Google CEO Eric Schmidt mal sagte: "''Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun.''". [[Benutzer Diskussion:morty|Benutzerkennung: '''43067''']] 17:04, 22. Apr. 2019 (CEST)