(Go: >> BACK << -|- >> HOME <<)

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 716:
::''Förmliche Zustellungen (gelber Umschlag) gehen dagegen nicht.'' Wieso nicht? Wenn nicht zwingend eine persönliche Übergabe vermerkt ist, ist die Zustellung wirksam, da beschrifteter Briefkasten vorhanden ist. Voraussetzung: der Empfänger hat die Adresse bei den Behörden als Zustellungsadresse angegeben. Es gibt mittlerweile sogar ein Urteil, wonach eine Zustellung an ein Postfach wirksam ist, wenn der Empfänger vorher regelmäßig und sicher dort seine Post holte und dies auch versichert , es zu tun.--[[Benutzer:Scialfa|scif]] ([[Benutzer Diskussion:Scialfa|Diskussion]]) 10:10, 10. Apr. 2019 (CEST)
::: Seine Briefkasten-Adresse bleibt ja gleich, weil er bisher hier gewohnt hat, nur "hinter" einem anderen Briefkasten. --[[Benutzer:Aalfons|Aalfons]] ([[Benutzer Diskussion:Aalfons|Diskussion]]) 10:14, 10. Apr. 2019 (CEST)
:::Falls du dich nicht auf die Entscheidung über die Zustellung im Zwangsvollstreckungsverfahren aus dem Jahre 2012 beziehst, poste doch bitte mal einen Link. So oder so galt diese Entscheidung jedoch nur, weil die tatsächliche Anschrift nicht bekannt war und daher ein Zustellungsvertreter benannt worden war. In dieser Konstellation galt dann "Postfach vor Vertreter". Über die Wirksamkeit einer förmlichen Zustellan ein einer Postanschrift, die weder Wohnanschrift noch Meldeadresse ist, sagt das nichts aus. Ich würde mich auf die Wirksamkeit einer solchen Zustellung jedenfalls nicht verlassen, sondern mich im Gegenteil auf ihre Unwirksamkeit berufen. --[[Benutzer Diskussion:Snevern|Snevern]] 11:22, 10. Apr. 2019 (CEST)
 
== zahl ==