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--[[Benutzer:Maja Maja Mie|Maja Maja Mie]] ([[Benutzer Diskussion:Maja Maja Mie|Diskussion]]) 17:51, 3. Apr. 2019 (CEST)
:Die Idee ist, dass sechs Monate lang die Beweislast beim Händler liegt und die restlichen eineinhalb Jahre beim Kunden. Wenn Du nach 12 Monaten Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, musst Du beweisen, dass die Jacke von Anfang an fehlerhaft war. --[[user:Rotkaeppchen68|R<span style="color:red">ô</span>tkæppchen₆₈]] 17:53, 3. Apr. 2019 (CEST)
:Der Beweis, dass ein Schaden nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch Verschleiß eingetreten ist, sondern auf einem bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhandenen Fehler beruht, ist nicht immer leicht zu führen. Im Streitfall geht das manchmal nur durch ein Sachverständigengutachten (und zwar am besten durch ein gerichtliches Gutachten: ein von einer Partei in Auftrag gegebenes Gutachten wird von der anderen Seite ja nicht unbedingt als verbindlich anerkannt). Da das also nicht immer zweifelsfrei zu klären ist, gibt es eine Beweislastregel: In den ersten sechs Monaten geht es zu Lasten des Verkäufers, wenn der Beweis misslingt, in den restlichen 18 Monaten zu Lasten des Käufers. --[[Benutzer Diskussion:Snevern|Snevern]] 22:27, 3. Apr. 2019 (CEST)
 
== Übersetzung aus dem Altgriechischen ==