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„Rolf Schumacher (Politiker)“ – Versionsunterschied

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Im Herbst 2023 startete eine Bürgerinitiative ein [[Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren|Abwahlverfahren]] gegen Schumacher,<ref>{{Internetquelle |url=https://www.radiobonn.de/artikel/alfter-tausende-stimmen-gegen-buergermeister-schumacher-1799526.html |titel=Alfter: Tausende Stimmen gegen Bürgermeister Schumacher |werk=Radio Bonn / Rhein-Sieg |abruf=2023-10-23}}</ref> nachdem der Haushaltsentwurf der Gemeinde eine Anhebung der [[Hebesatz (Steuerrecht)|Hebesätze]] der [[Grundsteuer (Deutschland)|Grundsteuer B]] von derzeit 763 Punkten auf 1500 Punkte im Jahr 2024 sowie auf 1800 Punkte im Jahr 2027 vorsah.<ref>{{Internetquelle |autor=Christoph Meurer |url=https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/alfter/grundsteuer-b-abwahlbegehren-gegen-alfters-buergermeister_aid-99862865 |titel=Abwahlbegehren gegen Alfters Bürgermeister: Bürgerinitiative treibt Unterschriftensammlung voran |werk=General-Anzeiger |datum=2023-10-20 |abruf=2023-10-23}}</ref> Dies würde dem höchsten Grundsteuerhebesatz in Deutschland entsprechen.<ref>{{Internetquelle |autor=Christoph Meurer |url=https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/alfter/grundsteuererhoehung-in-alfter-vorschlag-der-cdu_aid-95789695 |titel=Finanzen der Gemeinde: Alfterer CDU macht überraschenden Vorstoß zur Grundsteuererhöhung |werk=General-Anzeiger |datum=2023-08-16 |abruf=2023-10-23}}</ref> Rechtzeitig vor Jahresbeginn 2024 beschloss der Gemeinderat einen Hebesatz von 995 %.<ref>{{Internetquelle |url=https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/alfter/bonn-und-die-region-in-2024-das-wird-wichtig_aid-104127081 |titel=Das wird 2024 in der Region rund um Bonn wichtig |werk=General-Anzeiger (Bonn) |abruf=2024-02-16}}</ref>
 
Am 13. Februar 2024 gab die Gemeindeverwaltung Alfter bekannt, dass für das Abwahlbegehren nicht genügend gültige Unterschriften vorgelegt wurden. DieInsbesondere Verwaltungsei wirdauf demeinigen RatUnterschriftenlisten suggeriert vorschlagenworden, ineine derAbwahl nächsten Sitzungwürde die UnzulässigkeitGrundsteuererhöhung desabwenden. AbwahlbegehrensDies festzustellensei jedoch nicht zutreffend, da der Gemeinderat hierfür verantwortlich ist.<ref>{{Internetquelle |autor=Christoph Meurer |url=https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/alfter/abwahlbegehren-gegen-alfters-buergermeister-ist-unzulaessig_aid-107027743 |titel=Abwahlbegehren gegen Alfters Bürgermeister – Darum sind so viele Unterschriften ungültig |werk=General-Anzeiger (Bonn) |abruf=2024-02-16}}</ref> Der Rat stellte daher die Unzulässigkeit des Abwahlbegehrens fest.<ref>{{Internetquelle |autor=Christoph Meurer |url=https://ga.de/region/voreifel-und-vorgebirge/alfter/alfter-naechste-kampagne-zur-abwahl-des-buergermeisters_aid-110854117 |titel=Protest gegen Grundsteuererhöhung: Bürgerinitiative startet nächste Kampagne gegen Alfters Bürgermeister |werk=General-Anzeiger |datum=2024-04-17 |abruf=2024-06-24}}</ref>
 
== Weblinks ==