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Ein Diskjockey, der lediglich ein Musikprogramm zusammenstellt, weitgehend unverändert abspielt und dazu verbindende Texte spricht ist kein Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung. Er wird auch nicht dadurch zum Künstler im Sinne des Gesetzes, dass er ein professionelles Mischpult benutzt, mit dem er Tonlage, Tonhöhe, Tempo und Takt verändern und zusätzliche Effekte wie Echo, Chor oder Hall einspielen kann. Solange es sich im Schwerpunkt um eine technische Arbeit handelt, sind die Vorau
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== Rechtliches ==
In Deutschland zahlen Techno-DJs als Künstler einen verringerten [[Umsatzsteuer]]satz, wenn ihre Arbeit als „Konzert“ eingestuft werden kann.<ref>[https://judicialis.de/Bundesfinanzhof_V-R-50-04_Urteil_18.08.2005.html Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) vom 18. August 2005 – V R 50/04]</ref>
 
Ein Diskjockey, der lediglich ein Musikprogramm zusammenstellt, weitgehend unverändert abspielt und dazu verbindende Texte spricht ist kein Künstler im Sinne der [[Künstlersozialkasse|Künstlersozialversicherung]]. Er wird auch nicht dadurch zum [[Künstler]] im Sinne des Gesetzes, dass er ein professionelles [[Mischpult]] benutzt, mit dem er Tonlage, Tonhöhe, Tempo und Takt verändern und zusätzliche Effekte wie Echo, Chor oder Hall einspielen kann. Solange es sich im Schwerpunkt um eine technische Arbeit handelt, sind die Voraussetzungen "Musik schaffen" oder "Musik ausüben" nicht erfüllt.<ref>[[Sozialgericht Lübeck|SG Lübeck]] (14. Kammer), [[Urteil (Deutschland)|Urteil]] vom 02.10.2008 - S 14 KR 1066/07</ref>
 
== Literatur ==