„Diskussion:Psiram“ – Versionsunterschied

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→‎Die Sache mit dem Impressum: ist zwar illegal - aber was soll´s !
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Ich denke, an diesem Punkt kann sich ja jeder selbst ein Urteil über den Verlauf der Diskussion machen. Insofern erst mal danke für das Feedback. Schade jedoch, dass es nicht zu einer wirklichen Diskussion über die Seite gekommen ist. Hätte mich wirklich mal interessiert, wie ihr das so seht. Naja, eine Aussage dazu gab es ja zumindest.
Ich denke, an diesem Punkt kann sich ja jeder selbst ein Urteil über den Verlauf der Diskussion machen. Insofern erst mal danke für das Feedback. Schade jedoch, dass es nicht zu einer wirklichen Diskussion über die Seite gekommen ist. Hätte mich wirklich mal interessiert, wie ihr das so seht. Naja, eine Aussage dazu gab es ja zumindest.
::Gut, dann lassen wir das als Dein Schlusswort stehen. Bevor Du Dich an anderen Stellen der Wikipedia meldest, lies bitte aufmerksam die Einführung dieser Seite und speziell die [[WP:DISK|Regeln für Diskussionsseiten]]. TIA --[[Benutzer:Pyrometer|Pyrometer]] ([[Benutzer Diskussion:Pyrometer|Diskussion]]) 23:02, 26. Feb. 2014 (CET)
::Gut, dann lassen wir das als Dein Schlusswort stehen. Bevor Du Dich an anderen Stellen der Wikipedia meldest, lies bitte aufmerksam die Einführung dieser Seite und speziell die [[WP:DISK|Regeln für Diskussionsseiten]]. TIA --[[Benutzer:Pyrometer|Pyrometer]] ([[Benutzer Diskussion:Pyrometer|Diskussion]]) 23:02, 26. Feb. 2014 (CET)

'''So einfach ist dat nicht - Pflichtangaben dienen dem Verbraucherschutz:''' Nach § 3 Abs. 1 TMG gilt das Herkunftslandprinzip für ausländische Gesellschaften, so dass diese kein Impressum nach deutschem Recht haben müssen. Anders sieht der Fall jedoch aus, wenn eine deutsche Niederlassung besteht oder sich der ausländische Anbieter direkt zum Zwecke des Wettbewerbs an den deutschen Markt mit seinem Internetangebot richtet. Dann gilt die Impressumspflicht.

Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02) besteht bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Das Landgericht führte hierbei zur Begründung führte an, dass die Pflichtangaben dem Verbraucherschutz dienen. Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei. Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben.

Hierbei wird vertreten, dass der ausländische Anbieter seine Rechtsform ausschreiben muss damit ein deutscher Nutzer diese versteht.Quelle: http://www.impressum-recht.de/impressum-bei-auslaendischen-webseiten.html

Als Verbraucherportal wie sich Psiram versteht - sollte das Portal auch im Interesse des Verbrauchers handeln - 100 % Widerspruchsfreiheit sollte doch bei Skeptikern Grundsatz sein. Oder ? Umkehrschluß: Also ohne Impressumsangaben richtet sich Psiram wohl nicht an den deutschen Verbaucher - hat damit auch nichts in der dt. Wikipedia zu suchen. Wäre logisch. Auf jeden Fall gilt im Interesse des Verbauchers: "Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben." Daher ist die Impressumsfrage durchaus auf für Wikipedia relevant und sollte so wie bisher beibehalten werden. Ohne solche Angaben bewegt man sich in Deutschland gemäß TMG und Urteilen auf illegalen Boden. Konkret: Deutsche Staatsbürger wie z.B. Claus Fritsche - die ihre Rechte verletzt sehen, haben hier keine Klagemöglichkeiten - darum geht es letztlich. Ansonsten könnten die Damen und Herren den Server doch in Deutschland betreiben......Grüße--[[Spezial:Beiträge/46.78.104.24|46.78.104.24]] 00:32, 3. Mär. 2014 (CET)


==Bayerischer Rundfunk 2014: Interview mit den Autoren von Psiram==
==Bayerischer Rundfunk 2014: Interview mit den Autoren von Psiram==

Version vom 3. März 2014, 01:32 Uhr

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  • Es gibt noch keine unabhängige seriöse Quelle, die belegt "Die Website existiert seit 2007". Was soll das bedeuten? Die angegebene Quelle sagt nur, dass eine Seite namens "EsoWatch" vor 6 Jahren existierte. Wo ist die Identität belegt, was davon ist identisch, was nicht? Wird das nicht bald nachgereicht, erfolgt die Verschiebung auf das angeblich relevante - weil Relevanz nicht verjährt - EsoWatch-Lemma.
  • Die Einleitung ist weitgehend nicht neutral formuliert. Die Anomynität der Betreiber das weitgehende Fehlen jeder Information übe Betreiber und andere wichtige Details muss in die Einleitung.
  • Die HP ist keine Quelle!

Das war mal das Wichtigste. --Gamma γ 18:54, 22. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Einleitungsneufassung:

EsoWatch war eine Website, die mit der MediaWiki Software betrieben wurde. Auf ihr wurden hauptsächlich Artikel in Form eines Lexikonbetrags zu verschiedenen Themen angeboten. Die Betreiber der Webseite waren unbekannt, ebenso wie Daten über ihre Finanzierung, Sitz und technische Ausstattung. Seit Juli 2012 ist die Seite vom Netz. Die Betreiber der Website "Psiram" haben laut einem Artikel bei Telepolis den Inhalt der Seite danach übernommen.(link)

So sieht das dann aus, wenn man wirklich bekannte und seriöse Information nutzt - oder jemand bringt noch eine brauchbare Quelle. --Gamma γ 19:04, 22. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

So sieht das aus, wenn jemand, der nicht den Unterschied zwischen Domain, Website und Webseite -was hier völlig falsch ist- versteht, versucht, sich zu Webthemen zu äußern. Geändert haben sich der Hoster und die Domain, nicht die Webseiten oder die Website. Wenn ein Handy beim Anbieterwechseln ne neue Nummer bekommt, ist es danach immer noch das identische Handy und wenn meine Frau bei der Hochzeit meinen Namen annehmen sollte, ist sie danach kein anderer Mensch. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 22:29, 22. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Bist du bei deiner Frau dir wirklich sicher?--Elektrofisch (Diskussion) 09:05, 23. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ziemlich. ;-) Wir können hier jetzt noch eine "Chelsea vs. Bradley Manning"-Diskussion um das korrekte Lemma führen, das ändert aber nichts daran, dass Psiram identisch mit Esowatch ist. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 13:41, 23. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Ja genau, und wo ist jetzt der seriöse, unabhängige Beleg dafür?
Niemand würde behaupten diese Seite sei "identisch" mit Wikipedia, selbst wenn bis auf den "Hoster und die Domain" alle Inhalte (zu einem bestimmten Zeitpunkt) identisch wären.
Und wer würde behaupten das und das seien inhaltlich identisch? --Gamma γ 20:26, 27. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
(quetsch): Vielleicht hättest Du ja mal eine Esowatch-Version von 2012 als Vergleich anschauen sollen und nicht eine von 2007. Kannst Du Dich noch erinnern, wie die Wikipedia-Hauptseite 2007 ausgesehen hat? ... -- Viele Grüße -- Kleiner Stampfi (Diskussion) 10:57, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Versuch mal auf http://lexikon.freenet.de/Wikipedia:Hauptseite eine neue Seite anzulegen oder zu bearbeiten, danach diskutieren wir dann weiter, ob das identische Seiten sind oder nicht. Wenn ich offentsichtlich so wenig Ahnung wie du hätte von Struktur und und Technik von Website und "dem Internet", würd ich solche Diskussion echt eher vermeiden. --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 16:11, 1. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Und noch viel schlimmer: Es gibt noch keine unabhängige seriöse Quelle die belegt das Twix dasselbe ist wie Raider. Wo ist belegt das die nur den Namen geändert haben?--Newheavyions (Diskussion) 12:50, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Das ist was ganz anderes, denn Gamma hat ja keine Abneigung gegen Twix. Da gelten also ganz andere Regeln. Das muss doch auf irgendeiner WP-Seite so stehen... hmmm... WP:Doppelmoral ist es nicht. Vielleicht WP:Bitte stören? Nein, auch nicht. WP:Wie werde ich ein POV-Krieger? Nein. Aber ich bin sicher, dass es eine solche Regeldifferenzierung geben muss, sonst würde Gamma sich doch nicht so verhalten. --Hob (Diskussion) 12:58, 28. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Die Sache mit dem Impressum

Ich habe den Satz mal gelöscht. Der Server steht ja nicht in Deutschland, von daher gelten wohl nicht die deutschen rechtlichen Bedingungen (Ich weiß ja nicht, wie es mit der Impressumspflicht in Panama aussieht). Und ob es ein deutscher Betreiber ist weiß keiner, diese schöne Sprache spricht man auch andernorts. Und zweitens ist das eigentlich wieder ein Versuch, die Betreiber als Kriminelle hinzustellen. Wir wollen ja nicht vergessen, dass bevorzugt diejenigen auf dem fehlenden Impressum rumhacken, die selbst mit unlauteren Methoden ihr Geld verdienen und deren Server selbst irgendwo in Timbuktu stehen. (nicht signierter Beitrag von 93.213.96.19 (Diskussion) 02:21, 31. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

Ich hab's mal gesichtet, inhaltlich bin ich bei Dir. Grüße Marcus (MKir_13) (Diskussion) 08:04, 31. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
" gelten wohl nicht die deutschen rechtlichen Bedingungen". Das trifft nicht zu. Eine deutschsprachige Site mit deutschem Zielpublikum, die von Deutschland aus abgerufen werden kann, unterliegt nach Meinung vieler deutscher Juristen und Politiker sehr wohl den deutschen Gesetzen. Dass sich diese Gesetze schwer bis gar nicht durchsetzen lassen, seht auf einem anderen Blatt. Versuche dazu hat es schon gegeben.
Dass eine deutschsprachige Site mit deutschem Zielpublikum der Impressumpflicht nicht genügt, ist in diesem Fall zudem relevant. --Pyrometer (Diskussion) 12:13, 2. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Das Märchen vom Serverstandort ist aber wirklich sehr hartnäckig. Der Standort der Rechner ist nach europäischem Recht irrelevant. --109.45.92.254 08:18, 18. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Da gibt es so viele Meinungen und Behauptungen... Tatsache ist, dass nicht feststeht, ob der Betreiber Deutscher ist, ob die Domain in Deutschland registriert wurde, ob die Server deutsch sind ... Aber Du bist vermutlich Bundesrichter, dass Du das abschliessend beurteilen kannst, oder? --P.C. 13:42, 19. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Zunächst: Der Serverstandort ist im ersten Schritt vollkommen wurscht. Der Anwendungsbereich des Telemediengesetztes wird in § 1 TMG definiert, und hier heißt es nach §1 I S.1 TMG, dass die Vorschrift für ALLE [Hervorhebung durch mich] elektronischen Informations- und Telekommunikationsdienste gilt. Somit wird vorerst überhaupt keine Vorauswahl bestimmter Dienste getroffen, mithin denkbar sind also hinsichtlich der Anwendbarkeit der Regelung sowohl das Ursprungsland- als auch das Bestimmungslandprinzip (und nur beim Ursprungslandprinzip müsste man letztlich überhaupt Kriterien für den Sitz - also z.B. den Serverstandort - definieren). Im zweiten Schritt heißt es dann nach § 1 V TMG sinngemäß, dass die Regelungen des internationalen Privatrechts unberührt bleiben. Diese Regelung ist letztlich obligatorisch und müsste m.E. hier überhaupt nicht stehen, da das internationale Recht in Deutschland nach dem GG ohnehin so implementiert ist, dass einfachgesetzliche (nicht verfassungsrechtliche) Regelungen anyways immer dem nationalen Recht vorgehen (dies lässt sich ableiten aus Art. 25 GG). Damit folgt die Bundesrepublik dem Grundsatz der dualistischen Theorie des Völkerrechts, wonach dieses zur Gültigkeit erst in irgendeiner Form in das nationale Recht implementiert werden muss. In diesem Fall bedeutet dies konkret, dass für den Fall, dass keine spezifischeren Regelungen existieren, die Rom-Verordnungen im internationalen Privatrecht anzuwenden wären (siehe hierzu Art 1 der jeweilig anzuwendenen Rom-Verordnung. Regelungen des EGBGB sind weniger spezifisch und gelten daher nur subsidiär). Ausnahmen gibt es allerdings! So wird in den §§2a, 3 TMG explizit auf das Herkunftslandprinzip verwiesen, sofern der Diensteanbieter seinen Sitz innerhalb der EU hat. Das wäre jedoch eher ein akademisches Problem, denn faktisch beruht das TMG auf einer europäischen Richtlinie ( 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000), und hier sind somit die Impressumspflichten innerhalb der EU ohnehin ähnlich wie in Deutschland. Interessant bleibt somit die Frage, inwieweit die Regelung des TMG gelten würde, sofern der Sitz außerhalb der EU läge. Und hier muss gesagt werden: Es kommt drauf an, bei den wesentlichen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen würde jedoch faktisch das gleiche Ergebnis resultieren. So würden sich wesentliche Ansprüche z.B. aus §§ 3,4 Nr. 11 UWG ergeben. Im Sinne der Regelung des § 4 Nr.11 UWG hätte man so vermutlich ziemlich gute Chancen, den § 5 TMG als Vorschrift durchzusetzen, der die Marktordnung regelt. Hier findet nach der Rom-Verordnung II Art 1 der Art 6 I Rom-II-VO Anwendung, da es sich bei $ 5 TMG um ein außervertragliches Schuldverhältnis handelt. Damit hätte sich auch ein Betreiber aus einem Drittstaat den hier geltenden Marktordnungsverhältnissen unterzuordnen. Insofern hätten Ansprüche auf zumindest Beseitigung und Unterlassung (wenn nicht gar Schadensersatz) nach dem § 8 UWG als Anspruchsgrundlage i.v.m. den §§3,4 Nr.11 UWG und § 5 TMG wahrscheinlich realistische Chancen. LG, Sebastian Schwengers PS: Für konstruktive Kritik bin ich sehr dankbar! (nicht signierter Beitrag von 84.60.212.90 (Diskussion) 11:53, 24. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Thema verfehlt, setzen, sechs. Wir diskutieren hier nicht die Rechtslage. "Gutachten" zu dieser Rechtslage sind hier störend. Es gibt genügend andere Foren im Netz, wo Du Dich inhaltlich mit anderen über Rechtsfragen austauschen kannst.
Hier arbeiten wir an der Verbesserung von Artikeln, und das einzig valide Diskussionsthema hier wäre die Frage, ob die Erwähnung des des fehlenden Impressums für den Artikel wichtig wäre.
Die Seite wird anonym betrieben, das wird gesagt. Dass sie also auch kein Impressum (mit wahrheitsgemäßen Angaben) hat, ist unvermeidliche Nebenerscheinung dieser Anonymität. Trotzdem kann das erwähnt werden. (Man hätte die Anonymität z. B. auch durch eine "Erika Mustermann" in einem Fake-Impressum herstellen können.) --Pyrometer (Diskussion) 17:18, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Mhh...sehe ich anders. Ihr - einschließlich dir - betreibt oben Rechtsauslegung, indem ihr über die Anwendbarkeit deutschen Rechts streitet. Immerhin wurde ja der Verweis im Artikel auf das fehlende Impressum mit dem Verweis der Nicht-Anwendbarkeit deutsches Rechts gelöscht. Das dies relevant sein dürfte hast du ja selbst erwähnt. So was wird wohl schon auf die Glaubwürdigkeit einzahlen... (nicht signierter Beitrag von 5.147.160.125 (Diskussion) 20:18, 25. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Genau Du siehst das anders. Mit diesem Satzanfang zeigst du, dass das deine Meinung ist. Und der WP:NPOV fordert, dass die eigene Meinung nicht in den Artikel einzufliessen hat. --P.C. 07:55, 26. Feb. 2014 (C

Meine Meinung bezieht sich auf die Aussage, hier sei Rechtsexegese nicht relevant und mithin lediglich auf die Aussage von pyromete, dass Thema sei verfehlt. Der eigentliche Diskussionsgegenstand, ob das Fehlen des Impressums in den Artikel gehört, wird davon nicht berührt!Das fehlende Impressum ist vermutlich ein Rechtsverstoss, wie ich dargelegt habe, und wahrscheinlich sogar nicht nur gegen das TMG, sondern vermutlich auch gegen den RSTV. Die Seite versucht die Öffentliche Meinung zu beeinflussen (was ja auch für sich genommen legitim ist), sofern ist sie journalistisch tätig. Zur sauberen journalistisch-redaktionellen Arbeit gehört aber, zumindest mal eine stellvertretende Person zu haben, an die man sich zb für Gegendarstellungsansprüche wenden kann. So was ist ein Gebot der Fairness; falls ich dies auch noch widerrechtlich nicht beachte, hat das ein Geschmäckle. Ich finde gute Teile der Esoterik-Bewgung auch befremdlich, aber ein Dialog sollte offen erfolgen. Daher habe ich auch hier meinen Klarnamen genutzt. Man kann nicht auf der einen Seite andere für fehlende Wissenschaftlichkeit kritisieren, dann aber selber noch nicht mal die weniger weitgehenden standards des journalistischen Arbeitens achten. Hoaxilla beispielsweise kriegt es ja auch hin, mit offenem Visier zu kämpfen. (nicht signierter Beitrag von 5.147.160.125 (Diskussion) 10:49, 26. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Meine Aussage bezieht sich auf alles, was Du bisher hier gepostet hast. Deine gesamten Ausführungen spiegeln deine Meinung wieder. Solange diese Meinung nicht von relevanten Stellen vertreten wird (z.B. Gerichten) ist es immer noch nur deine Meinung. --P.C. 14:38, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Bitta sehr! Beispiele zum (heutigen) TMG: 1.) Ausgangsurteil: LG Frankfurt/ M., Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02; "Nutzerfreundlich" nachlesbar z.B. hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html (abgerufen am 26.02.2014) 2.) Einschränkungen der Anwendbarkeit deutschen Rechts - hier werden gewissermaßen Ausnahmeregelungen angeführt: LG Siegen, Urteil vom 9.7.2013, Az. 2 O 36/12; Ausnahmeregelung gilt, FALLS die Leistung ausschließlich(!) im Ausland erbracht wird. Anders sieht es aus, wenn die eigentliche Leistung (also z.B. in unserem Fall die Information von Bürgern) innerhalb der EU erfolgt, dann gilt nämlich das "Absatzmarktprinzip" - vgl. hierzu z.B. das Fazit unter http://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-eu-ausland-impressumspflicht.html (abgerufen am 26.02.2014); fairerweise muss man hier sagen, dass das Merkmal "kommerziell" natürlich prinzipiell diskutabel ist. Weitere Quellen nach Bedarf lieferbar, z.B. zur Anwendbarkeit des UWG bei ausländischen Websites oder zur Anwendung des Rundfunkstaatsvertrages bei journalistisch-inhaltliches Websites. LG, Sebastian (nicht signierter Beitrag von 109.41.174.138 (Diskussion) 18:28, 26. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Gibt es ein Urteil, das sagt kein Impressum bei Psiram und zwar genau bei Psiram ist illegal? Gibt es dazu mit Psiram drin ein seriöses Buch wenn nein ->TF und Tonne.--Elektrofisch (Diskussion) 18:51, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Langsam wird es absurd. Das Impressum dient ja gerade dazu, dass ich gegen jemanden rechtlich vorgehen kann. Inwiefern soll ich also ein Urteil herbeiführen, wenn es niemanden gibt, gegen den ich einen rechtlichen Anspruch geltend machen kann? Diese Form der Argumentation ist also etwas... seltsam. Hier bliebe ja allenfalls die Möglichkeit, gegen Unbekannt vorzugehen, und was soll das bitte bringen? Da kann ich auch in Münster nen Fahrradklau melden... In der Argumenationstheorie wird dieser "Trick" im Übrigen als Circulus Vitiusus - zirkuläres Schließen - bezeichnet. Hier konkret: Weil es kein konkretes Urteil gegen Psiram gibt, gibt es auch keine Evidenz. Da es kein Impressum gibt, kann es aber auch keine Evidenz in dieser Hinsicht geben, da Ansprüche durch das Fahlen des Impressums ja gar nicht erst geltend gemacht werden können. Schön, dass es daher "Grundsatzentscheidungen" gibt: Deren Funktion ist ja gerade, so was zu vermeiden, indem sie Bedingungen vorgeben, die für alle gelten, sofern Sie unter die Bedingungen fallen. Will jemand davon abweichen, muss ER die Abweichung begründen. Seriöse Quellen gibt es oben. Neben dem Gesetz die einschlägigen Urteile inklusive AKtenzeichen... Aber, by the way: Der wahrscheinliche Rechtsverstoß ist ja nur etwas, was den kritischen Eindruck von Psiram noch verstärkt. Ist ja auch so schon schlimm genug, wie ich weiter oben ausgeführt habe, dass eine Seite, die wissenschaftlichen Anspruch für sich geltend macht, nicht mal sauber journalistisch arbeitet. Leider fällt das dann aber auch auf "saubere" Seiten im Skeptikerumkreis zurück... (nicht signierter Beitrag von 109.44.48.238 (Diskussion) 20:21, 26. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Im Artikel steht folgendes: "Die Autoren der Inhalte agieren unter Pseudonymen, die Betreiber der Website sind nicht öffentlich bekannt." Ob durch diese Anonymität (und ergo auch das Fehlen eines Impressums) gegen irgendwelche Gesetze verstoßen wird ist umstritten). "Rechtsgutachten" vermeintlich kompetenter Diskutanten helfen da jetzt eher nicht weiter. Wie soll jemand prüfen ob du die Wahrheit sagst? Gesetze kann man als Laie kaum interpretieren. Natürlich brauchen wir Sekundärquellen zur angeblichen Illegalität. Ansonsten müsste man igendwas geschwurbeltes wie "Aufgrund der Anonymität und des daraus folgenden Fehlens eines gültigen Impressums könnte Psiram gegen deutsche Gesetze verstoßen etc. etc." Solche Sätze bringen aber auch niemandem weiter.--Perfect Tommy (Diskussion) 20:30, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten
(BK) Selbstgestrickte Juristerei bringt uns hier nicht weiter. Wir brauchen seriöse Quellen, die bei den anonymen Ausführungen einer IP nicht gegeben sind. Nebenbei ist dieses Problem für den Artikel irrelevant. Um etwas Sophisterei zu betreiben. Wer sagt uns denn, dass hier nicht Schweizer Recht gilt? Deutsche Sprache gibt es ja nicht nur in D.--Elektrofisch (Diskussion) 20:38, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ich benutze im Gegensatz zu dir meinen Klarnamen. Das ist wohl mehr Offenheit als eine dynamisch vergebene IP. Das höchstwahrscheinlich deutsches Recht gilt, wird ja aus den Urteilen ersichtlich. Die müsstest dann natürlich schon gelesen werden... Diese sagen, dass hier höchstwahrscheinlich deutsches Recht gilt. Ob ggf. auch Schweizer Recht gilt, ist zwar denkbar, hier aber nicht relevant, weil wir davon sprechen, ob es in DEUTSCHLAND illegal ist. Ob es in der Schweiz illegal ist, bleibt davon ja unberührt. Aber - um auch etwas Sophisterei zu betreiben - wer sagt dir denn, dass die Sprache überhaupt als Auslegungskriterium dafür relevant ist, oder der Serverstadort? Meine Ausführungen sind deshalb nicht irrelevant, weil der Artikel mit Verweis auf die fehlende Evidenz, dass das Impressum wirklich widerrechtlich fehlt, verändert wurde - nachzusehen in den Versionsgeschichte. Ich stimme dir aber insofern zu, als dass dies nur ein Nebenaspekt ist. Die Frage des fehlenden Impressums könnte man auch unter anderen, nicht juristischen Aspekten - zB hinsichtlich der Frage sauberen Journalismus / sauberer Wissenschaftlichkeit - führen. Aber eure (nicht meine) Diskussion oben stützt sich nun mal faktisch auf die juristischen Aspekte, deswegen bin ich auch darauf eingegangen. Ich hatte mir da eine sachliche Diskussion auf dieser Ebene erhofft, aber inhaltlich kann ja noch nix. Mir geht es auch nicht mit Gewalt darum, den Satz wieder einzufügen. Meine ursprüngliche Intension war eher, die Diskussion mal in ein "klareres Fahrwasser" zu führen. Was die Frage der Evidenz angeht: Wie soll denn nach eurer Meinung konkret mit solchen Fällen umgegangen werden? In den Rechtswissenschaften gibt es ja Ihrem Wesen nach nie hundertprozentige Sicherheit. Heißt dies, dass so was nie erwähnt werden darf? P.S.: Eins verstehe ich dann aber doch nicht, Elekrofisch. Du kritisierst ja hier meine vermeintliche Anonymität, die dazu führe, dass Glaubwürdigkeit/Seriösität nicht gegeben sei. Wenn du das hier bei mir tust, warum dann nicht auch bei Psiram? Oder darf ich das so verstehen, dass du Psiram auch nicht für eine seriöse Quelle hälst? LG, Sebastian

Er kritisiert nicht deinen Anonymität, sondern versucht Dir zu verdeutlichen, dass deine hier anonym vorgetragene Rechtsauslegung für die Wikipedia nicht relevant ist. Für Psiram gilt dasselbe. Die Wikiartikel dort sind keine für Wikipedia verwendbare Quelle. --Perfect Tommy (Diskussion) 21:22, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Das ist ja auch okay. Deswegen habe ich nach der m.E. berechtigten Kritik von P.C. ja auch die Urteile geliefert. Damit aber bleibt die Frage (nicht nur hinsichtlich dieses Artikels) offen, was dann eine in rechtswissenschaftlicher Hinsicht relevante Quelle für Wikipedia ist, wenn nicht die einschlägigen Urteile. Da war ich auch ganz ehrlich nicht Richter! (nicht signierter Beitrag von 109.44.48.238 (Diskussion) 21:36, 26. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Keines der Urteile geht um Psiram. Insofern könnten wir hier auch Kochrezepte tauschen. Die Frage mit dem Schweizer Recht ist noch offen. Impressumpflicht#Recht in der Schweiz. Es reicht zu schreiben das Psiram amonym ist. Ob das nach welchem Recht auch immer legal, illegal oder scheißegal ist, hat für uns solange das nicht in einer seriösen Quelle steht wurscht zu sein. Hier ist nicht der Kopp-Verlag.--Elektrofisch (Diskussion) 21:45, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Was haben Entscheidungen von Gerichten in Deutschland mit dem Kopp-Verlag zu tun? Sind unsere Gerichte nicht mehr seriös? Ich habe immer noch nicht verstanden, wie an ein Urteil gegen eine Seite ohne Impressum und mithin jemanden, der deshalb überhaupt nicht beklagt werden könnte, denn bitte sehr bewirkt werden soll. Ich habe ja auch schon gesagt, der Satz muss da nicht zwangsläufig rein, aber ich würde schon sagen, dass Nennen von Urteilen sollte prinzipiell eine seriöse Quelle sein. Mir macht aber schon etwas Sorge, wie (zumindest scheint es mir so)unkritisch hier die besprochene Seite gesehen wird. Gerade als Freund des wissenschaftlich-kritischen Denkens löst das Unwohlsein in mir aus. Deswegen ja auch meine grundsätzliche Frage, wie dass denn bitte prinzipiell gehandhabt werden soll. Um beim Beispiel Psiram zu bleiben und vielleicht mal eine Analogie zu bilden: In den Rechtswissenschaften sind Urteile nun mal eine der wenigen Quellen neben dem Gesetz (Kommentare dienen ja nur zur Zusammenfassung dieser Urteile.) Es gibt eigentlich immer eine herrschende und eine davon abweichende Auffassung. Reicht hier die herrschende Auffassung für die Seriosität der Quelle? Hunderprozentige Gewissheit gibt es nun mal nicht, selbst nicht in den empirischen Wissenschaften (zumindest, wenn man hier die klassische Auffassung des Sensualismus vertritt), weil z.B. auch induktive Schlüsse oder das Falsifikationsprinzpip immer nur zu Probabilistischen Aussagen führen können. Insofern besteht hier ja dann ein grundsätzliches Problem. Ich denke, an diesem Punkt kann sich ja jeder selbst ein Urteil über den Verlauf der Diskussion machen. Insofern erst mal danke für das Feedback. Schade jedoch, dass es nicht zu einer wirklichen Diskussion über die Seite gekommen ist. Hätte mich wirklich mal interessiert, wie ihr das so seht. Naja, eine Aussage dazu gab es ja zumindest.

Gut, dann lassen wir das als Dein Schlusswort stehen. Bevor Du Dich an anderen Stellen der Wikipedia meldest, lies bitte aufmerksam die Einführung dieser Seite und speziell die Regeln für Diskussionsseiten. TIA --Pyrometer (Diskussion) 23:02, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

So einfach ist dat nicht - Pflichtangaben dienen dem Verbraucherschutz: Nach § 3 Abs. 1 TMG gilt das Herkunftslandprinzip für ausländische Gesellschaften, so dass diese kein Impressum nach deutschem Recht haben müssen. Anders sieht der Fall jedoch aus, wenn eine deutsche Niederlassung besteht oder sich der ausländische Anbieter direkt zum Zwecke des Wettbewerbs an den deutschen Markt mit seinem Internetangebot richtet. Dann gilt die Impressumspflicht.

Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02) besteht bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Das Landgericht führte hierbei zur Begründung führte an, dass die Pflichtangaben dem Verbraucherschutz dienen. Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei. Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben.

Hierbei wird vertreten, dass der ausländische Anbieter seine Rechtsform ausschreiben muss damit ein deutscher Nutzer diese versteht.Quelle: http://www.impressum-recht.de/impressum-bei-auslaendischen-webseiten.html

Als Verbraucherportal wie sich Psiram versteht - sollte das Portal auch im Interesse des Verbrauchers handeln - 100 % Widerspruchsfreiheit sollte doch bei Skeptikern Grundsatz sein. Oder ? Umkehrschluß: Also ohne Impressumsangaben richtet sich Psiram wohl nicht an den deutschen Verbaucher - hat damit auch nichts in der dt. Wikipedia zu suchen. Wäre logisch. Auf jeden Fall gilt im Interesse des Verbauchers: "Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben." Daher ist die Impressumsfrage durchaus auf für Wikipedia relevant und sollte so wie bisher beibehalten werden. Ohne solche Angaben bewegt man sich in Deutschland gemäß TMG und Urteilen auf illegalen Boden. Konkret: Deutsche Staatsbürger wie z.B. Claus Fritsche - die ihre Rechte verletzt sehen, haben hier keine Klagemöglichkeiten - darum geht es letztlich. Ansonsten könnten die Damen und Herren den Server doch in Deutschland betreiben......Grüße--46.78.104.24 00:32, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Bayerischer Rundfunk 2014: Interview mit den Autoren von Psiram

Vielleicht von Interesse für die Autoren des Wikipedia-Artikels über Psiram: es gibt ein Interview mit den Autoren von Psiram beim BR. Datum: 14. Februar 2014. Ich denke, man kann sich auf das Interview berufen, um Angaben im Artikel zu ergänzen. Das Interview findet sich hier: [1] Manfred 178.14.225.71 21:41, 17. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Claus Fritzsche †14.1.2014

Da der schärfste Kritiker von Psiram Selbstmord verübt hat http://harald-walach.de/2014/02/24/in-memoriam-claus-fritzsche/ - sollte eine Zeile wert sein. Da gibt es sicher noch einiges aufzuarbeiten. War ja auch mal ein Wikipedia Autor - auch ein Autor hier im Artikel. --46.78.104.24 23:44, 2. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Was soll das bitte im Artikel zu suchen haben?--Schlämmer (Diskussion) 00:04, 3. Mär. 2014 (CET)Beantworten