Bezahlter Sonderurlaub: In diesen Fällen haben Sie ein Recht darauf
Unter gewissen Voraussetzungen haben Arbeitnehmer in besonderen Fällen Anspruch auf Sonderurlaub. Ein Punkt ist dabei ausschlaggebend.
Sonderurlaub klingt erstmal nach einem willkommenen Bonus für Arbeitnehmer. Öfter frei machen als nur der vereinbarte Jahresurlaub – und das auch noch bezahlt? Nun, ganz so schön ist es nicht unbedingt. Gründe für einen Sonderurlaub müssen nicht immer positiver Natur sein. Anders als der gewöhnliche Urlaub dient der Sonderurlaub nämlich nicht der Erholung. „Es ist eine bezahlte Freistellung in besonderen Lebenslagen“, erklärt Arbeitsrechts-Experte Rüdiger Schoof gegenüber Nw.de.
Gründe für bezahlten Sonderurlaub sind vielfältig
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht unter Paragraf 616 zum Thema Sonderurlaub, dass ein Arbeitnehmer Anrecht auf bezahlte Freistellung hat, wenn er ohne sein Verschulden nicht zur Arbeit erscheinen kann. Genaue Fallbeispiele sind im Paragrafen nicht festgeschrieben. Es gibt jedoch eine Reihe von Gründen, die sich in der Arbeitswelt in Sachen Sonderurlaub etabliert haben:
- Eigene Hochzeit
- Todesfall von nahen Angehörigen
- Ladung vor Gericht
- Geburt des ehelichen Kindes
- Hochzeit der eigenen Kinder
- Goldene Hochzeit der Eltern
- Pflege naher Angehöriger
- Arztbesuch ohne Arbeitsunfähigkeit, der nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist
Entscheidend dafür, ob der Sonderurlaub genehmigt wird oder nicht, ist der Arbeitsvertrag des Beschäftigten. Dort ist häufig genauestens festgehalten, für welches Ereignis der Angestellte wie lange Sonderurlaub erhält. Wenn der Sonderurlaub nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist, sind Arbeitnehmer oft auf die Großzügigkeit ihrer Vorgesetzten angewiesen. In vielen Berufen sind die Regelungen auch im Tarifvertrag festgehalten. So gelten laut Goodjobs.eu für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst folgende Sonderurlaubs-Fristen:
- Geburt des eigenen Kindes: 1 Tag
- Tod von Ehe- oder Lebenspartner, des eigenen Kindes oder eines Elternteils: 2 Tage
- 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum: 1 Tag
- Aus betrieblichen Gründen notwendiger Umzug in eine andere Stadt: 1 Tag
- Schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen: 1 Tag pro Jahr
- Schwere Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren: 4 Tage pro Jahr
- Arztbesuch, der nicht außerhalb der Arbeitszeiten möglich ist: Dauer der Behandlung sowie An- und Abfahrtszeiten
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Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, den Sonderurlaub beim Arbeitgeber schnellstmöglich nach Kenntnis zu beantragen. Auch kann der Arbeitgeber dafür Nachweise verlangen, betont die Kanzlei Hasselbach. Bedeutet: Wenn ein Beschäftigter Sonderurlaub aufgrund seiner eigenen Hochzeit beantragt, muss beispielsweise ein Dokument des Standesamtes vorgelegt werden.