Im Landesrat sind die Vorsitzenden der Kreisverbände oder deren Stellvertreter vertreten.
Er hat insbesondere die Aufgabe, die kreisübergreifende Arbeit der Kreisverbände zu fördern und die Zusammenarbeit der Kreisverbände mit dem Landesvorstand zu intensivieren.
Der Landesrat nimmt zwischen den Landesdelegiertenversammlungen die Tätigkeitsberichte des Landesvorstandes entgegen und gibt ihm Anregungen aus der Arbeit vor Ort.
Der Landesrat fungiert bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des BUND Hessen als Schlichtungsstelle, nach erfolglosem Schlichtungsversuch als Schiedsgericht.