Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
© Bundesministerium der FinanzenBei der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) handelt es sich um einen Zusammenschluss der EU-Mitgliedstaaten zur Harmonisierung ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik, unter anderem mit dem Ziel, die Einführung des Euro als gemeinsame Währung innerhalb dieser Union zu ermöglichen.
Die WWU entwickelte sich in drei Stufen:
Stufe I (1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1993):
- Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten
- Engere wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen
- Verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken
Stufe II (1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1998):
Konvergenz der innerstaatlichen Wirtschafts- und Währungspolitiken durch die sogenannten Maastricht-Kriterien, die 1993 im Vertrag von Maastricht festgeschrieben wurden. Jedes Land muss diese Kriterien erfüllen, bevor es die dritte Stufe der WWU erreicht und den Euro einführen darf:
- Preisstabilität: Die Inflationsrate eines EU-Staats darf max. 1,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Rate der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Inflation liegen
- Langfristige Zinssätze: Die langfristigen Zinsen in einem EU-Staat dürfen max. 2 Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Zinssatz der drei Mitgliedstaaten mit den niedrigsten Zinsen liegen
- Wechselkurs: Ein EU-Staat muss zwei Jahre dem Europäischen Währungssystem angehören und darf seine Währung in dieser Zeit nicht eigenständig abwerten
- Vermeidung übermäßiger öffentlicher Verschuldung: Das Defizit darf max. 3 % und die Schuldenquote max. 60 % des Bruttoinlandprodukts betragen
Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) im Jahr 1994 und als Nachfolgeinstitution die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 1998
Stufe III (seit 1. Januar 1999):
- Unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse
- Einführung der einheitlichen Währung an den Devisenmärkten und im elektronischen Zahlungsverkehr
Mit Beginn der dritten Stufe der WWU wurde der Euro in elf Mitgliedstaaten eingeführt: Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Irland, Österreich und Finnland. Zwei Jahre später kam Griechenland hinzu. In diesen 12 Mitgliedstaaten wurde das Euro-Bargeld am 1. Januar 2002 eingeführt.
Drei der „alten“ Mitgliedstaaten haben die gemeinsame Währung bislang nicht eingeführt: Das Vereinigte Königreich und Dänemark, für die beide eine Ausnahmeregelung gilt, sowie Schweden, das sich durch einen negativ verlaufenen Volksentscheid im September 2003 gebunden fühlt. Für die Staaten, die der Union am 1. Mai 2004 bzw. am 1. Januar 2007 beigetreten sind, gilt, dass sie den Euro einführen, sobald sie alle Konvergenzkriterien hierfür erfüllen. Mittlerweile sind Slowenien zum 1. Januar 2007, Malta und Zypern zum 1. Januar 2008, die Slowakei zum 1. Januar 2009 und Estland zum 1. Januar 2011 der Eurozone beigetreten.
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