In der medikamentösen Therapie stehen manche Neuerungen ins Haus. Das Wichtigste ist und bleibt jedoch die Prävention und die möglichst frühzeitige Behandlung von Risikofaktoren.
Die Internettelefonie wird langsam auch für Ordinationen interessant. Telefonieren per Web ist billiger und kann als Steuerinstrument für die Praxis verwendet werden.
Der EuGH hat in einem jüngsten Urteil die für Ärzte anlässlich der Einführung der Umsatzsteuerbefreiung äußerst günstige Vorgangsweise der österreichischen Finanz im Jahr 1997 für unzulässig erklärt (EuGH 3.3.2005, C- 172/03, Heiser)
In einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung musste sich ein deutsches Oberlandesgericht mit der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen auseinander setzen.