Die österreichische Gesundheitsreform tritt auf der Stelle. Noch bevor die Gesundheitsplattformen ihre Arbeit richtig aufgenommen haben, wird ihre Funktion schon wieder in Frage gestellt. Und auch die Krankenkassen sind in der Bredouille. Sie befürchten die Aufhebung ihres höchsten Guts: die Selbstverwaltung.
Für Gesundheitsministerin Dr. Andrea Kdolsky liegt einiges im Argen. Die Reformmühlen des österreichischen Gesundheitswesens mahlen ihr zu langsam. „Wir leisten uns neun bis zehn Gesundheitssysteme in den Bundesländern. Die Systeme agieren neben- und nicht miteinander, und die Leidtragenden sind die Patienten, die zwischen den Sektoren hin und her geschoben werden“, kritisierte Kdolsky auf der Tagung „Konfrontation Gesundheit“ Mitte Juni in Wien. Schnittstellen seien noch keinesfalls zu Nahtstellen geworden, und niemand könne der Bevölkerung garantieren, „dass das Geld mit maximaler Effizienz eingesetzt wird“. Mit der Schaffung der Bundesgesundheitskommission und der Landesgesundheitsplattformen wurden zwar Vertreter von Bund, Ländern und Sozialversicherung zusammengebracht, jedoch würde das gemeinsame Verständnis der Akteure zur Erreichung des Ziels einer integrierten Versorgung noch fehlen. „Der Versuch, alle an einen Tisch zu holen, wird oft durch eine Aussage wieder ins Wanken gebracht“, sagt Kdolsky. Nach wie vor sei die Versorgung regional nicht optimal verteilt, und die Frage der Qualität gehe in Kleinkriegen unter: „Um jeden Standort, um jedes Bett wird gekämpft.“ Wurde mit der gemeinsamen Planung und Steuerung durch Bund, Länder und Sozialversicherung also der falsche Ansatz gewählt? „Die Bundesgesundheitsagentur und die Plattformen sind als Steuerfunktion unbrauchbar“, glaubt DI Harald Gaugg, Geschäftsführer des Gesundheitsfonds Steiermark. Die Struktur der Plattformen müsste laut Gaugg anders organisiert sein: „In den meisten Plattformen gibt es einen getrennten intra- und extramuralen Ausschuss. Das führt die Plattformen ad absurdum.“ Die Landesgesundheitsplattformen setzen sich aus drei Kernbereichen zusammen. Intramural besitzt das Land Stimmenmehrheit, im extramuralen Bereich die Sozialversicherung. Im intra- und extramuralen Kooperationsbereich wiederum können Entscheidungen nur im Einvernehmen zwischen Land und Sozial-