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234.02
Regeln für die plattdeutsche Rechtschreibung

Vereinbarung vom 11. Februar 1956

1. Es werden nur solche Schriftzeichen verwandt, die auch im Hochdeutschen gebräuchlich sind. (über eine mögliche Ausnahme vgl. Nummer 7.)

2. Das Auslassungszeichen (Apostroph) tritt auf

a)   bei verkürztem Geschlechtswort (an 'n Haven, 'n beten),

b)   bei Zusammenziehungen (dat kann 'k nich),

c)   gegebenenfalls zur Bezeichnung einer Überlänge (dat Huus, aber de Müüs'), s. dazu Nummer 13.

3. Das Dehnungs-h steht nur in solchen Wörtern, deren hochdeutsche Entsprechungen es enthalten (Stohl, Koh).

4. Endsilben werden ausgeschrieben (hebben). Auch Beugungs-t nach auslautendem t-Laut werden mitgeschrieben (ik sett, he sett't, wie sett't, ik smiet, wie smiet't). Abschleifungen werden möglichst nicht berücksichtigt (du büst).

5. Die Länge des Selbstlautes in offener Silbe wird nicht bezeichnet, es sei denn, daß die entsprechende hochdeutsche Form ein Dehnungs-h hat. Das lange i in offener Silbe wird ie geschrieben, sofern nicht im Hochdeutschen einfaches i steht (Tide, Bibel).

 Die Länge des Selbstlautes in geschlossener Silbe wird durch Verdoppelung des Selbstlautes, bei i durch ie bezeichnet. Ist nach Nummer 3 ein Dehnungs-h zu setzen, so entfällt die Verdoppelung (Straat, Straten, Hahn, Höhner).

6. Auch die Umlaute ö und ü unterliegen der Verdoppelung; ä kann verdoppelt werden (de Bööm, de Schüün, dääglich, däglich).

7. Bei der Unterscheidung von einlautigem und zweilautigem e bestehen folgende Möglichkeiten:

a)   keine Unterscheidung (Deel - Diele, Deel - Teil),

b)   ä für das einlautige e (Däl bzw. Dääl - Diele, Deel - Teil),

c)   ...1)

 Bei der Unterscheidung von einlautigem und zweilautigem ö bestehen drei Möglichkeiten:

a)   keine Unterscheidung (Köök, gröön),

b)   einlautiges ö wird oe geschrieben (Koek, aber gröön),

c)   ...2)

8. In kurzen, wenig betonten Wörtern und in unbetonten Nachsilben unterbleibt die Verdoppelung (blot = nur, aber bloot = nackt, dar dal, för, gar, los, mal, ok, vör, ut, -bar, -sam, -dom), ebenso in en als Geschlechtswort.

9. Das auslautende volltonige e wird, falls es nicht durch ein -h als lang bezeichnet wird, verdoppelt (Snee, dree, Snackeree).

10. Kürze des Selbstlautes wird durch Verdoppelung des nachstehenden Mitlauts bezeichnet, falls nicht eine Mitlautverbindung folgt (Katt, Kopp, Snack, gramm, Küll, Hoff). Die Beugungsendung wird dabei nicht dem vorhergehenden Mitlaut zugerechnet (du bliffst, he gifft).

11. Bei kurzen, wenig betonten Wörtern tritt die Verdoppelung nicht ein (af, as, al = schon, bet, bün, dit, ik, sik, op, wat).

12. d und t, g und ch im Auslaut richten sich in der Schreibung nach dem Hochdeutschen (goot, root, Bruut, Tiet, Bett, Gott, aber Kind, Kleed, Hund, Dag, Tog, weg).

13. Auf Überlänge eines Selbstlauts folgt weicher Mitlaut. Die Überlänge kann durch einen Apostroph noch verdeutlicht werden (in'n Huus', de Duuv', de Lüüd', Weeg' = Wiege).

14. Anlautendes v oder f entspricht dem Hochdeutschen (för = hd. vor, för = hd. für, aber nach allgemeinem Schreibgebrauch Voss, Fuchs).

15. Der stimmhafte v/b-Laut wird, wenn er als Reibelaut gesprochen wird, v, wenn er als klares b gesprochen wird, b geschrieben (leven = leben). Die Schreibung f oder v im Auslaut richtet sich nach der Aussprache (Wief, die Leev').

16. w steht nur im Anlaut (Water, swemmen).

17. g und gg bleiben in der Biegung unverändert (seggen - he seggt, steigen - he stiggt, mögen - he mag).

18. Dem verbreitetsten Schreibgebrauch folgend schreibt man nix, fix, Büx, Hex, Lex, Ext.

19. Fremdwörter schreibt man möglichst nach hochdeutscher Schreibweise.


1)   Die dritte Möglichkeit, einlautiges e und ö mit Füßchen zu schreiben, wird in Bremen nicht angewendet.
2)   Die dritte Möglichkeit, einlautiges e und ö mit Füßchen zu schreiben, wird in Bremen nicht angewendet.

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